Sehr geehrte Leser,
vermehrt ergeben sich in der beruflichen Praxis Fragen zur (vorläufigen) Eigenverwaltung, hauptsächlich zu Inhalt und Auslegung der Norm des § 270a InsO (selten zu § 270b InsO). Ich möchte auf diesem Wege anfragen, ob seitens der Leserschaft Interesse an einem Meinungsaustausch zu Fragen im Zusammenhang mit dem "ESUG" besteht.
Mit den besten Wünschen zum Feierabend
WP/StB Uwe