Hallo alle zusammen,
vorab sorry Überschrift ist falsch nicht im laufenden sondern im RSB Verfahren.
ich habe einen Schuldner welcher sich auf Grund der geringen Tabellenforderungen mit seinen Gläubigern einigen möchte, damit das Verfahren vorzeitig beendet werden kann. Er befindet sich in der RSB. Pfändbare Beträge sind nicht vorhanden. Er bekommt das Geld von seinen Eltern. Diese übernehmen auch die Verfahrenskosten.
Er hat jedem Gläubiger 50 % angeboten. Jetzt stellt sich ein Gläubiger quer und meint nö im laufenden Verfahren machen die das nicht damit wollen die sich nicht beschäftigen (genau so wurde es ihm am Telefon gesagt). Alle anderen haben zugestimmt.
Jetzt meine Frage:
Wie sieht es aus wenn er diesem Gläubiger 100 % zahlt (es handelt sich hier um eine Forderung von 200 €). Stellt dies eine Gläubigerbevorzugung dar und könnte dazu führen, dass die mit den anderen Gläubigern geschlossenen Vergleiche unwirksam sind. Oder ist hier jeder Vertrag als einzelne Einheit zu betrachten?
Danke schonmal
Gruß Kerstin