Folgender Fall liegt mir zur Bearbeitung vor:
Ein Strafbefehl mit Übersetzung soll per Einschreiben gegen intern. Rückschein nach Estland zugestellt werden. Aus dem Rückschein ist ersichtlich, dass die Sendung ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Weiterhin wurde jedoch der Ursprungsbrief mit dem Aufkleber "Non reclame" zur Akte zurückgesandt.
Ich würde nun sagen, dass bei einer Annahmeverweigerung der Zustellungsversuch genügt und der Strafbefehl daher als zugestellt gilt.
Was meint Ihr?
Vielen Dank