Der Betreute hat bisher verheimlicht, dass er im Besitz einer größeren Summe Bargeld ist. Nachdem es jetzt gefunden wurde, ist er nicht bereit es an den Betreuer herauszugeben.
Da davon ausgegangen wurde, dass der Betreute mittellos ist, wurde die Vergütung des Betreuers seither aus der Staatskasse gezahlt. Regress gegen den Betreuten ist klar, muss aber auch seitens des Betreuungsgerichts Strafanzeige gestellt werden, da der Betreute den Barbetrag bisher verheimlicht hat und jetzt nicht herausgibt?