Wer beurteilt Betreuer?

  • Hallo,

    wahrscheinlich ist diese Frage irgendwann bereits einmal beantwortet worden, aber meine Sucheingabe ist dann nicht die richtige.

    Wer kann alles Betreuer werden bzw wer überprüft ihre Eignung?

    Ich habe ein Schreiben auf den Tisch bekommen, das jemand als Privatperson an seinen Energieversorger schickt. Unter seiner Unterschrift findet sich das Wörtchen Betreuer. Allerdings läßt der Inhalt mich schon stark zweifeln, ob er der Betreute oder der Betreuer anderer ist...

    Danke schonmal für eure Aufklärung!

  • Es gibt keine "Eingangsqualifikation" für Betreuer.

    Bevor man bestellt wird, wird in der Regel die Betreuungsbehörde (Landkreis, Stadt) um Stellungnahme gebeten. Diese führt ein "Aufklärungsgespräch" mit dem vorgesehenen Betreuer und sollte auch prüfen, ob Insolvenzverfahren o. ä. gegen den Vorgesehenen anhängig sind oder waren.

    Und wenn die Betreuungsstelle das OK gibt, wird bestellt.

    Wenn sich hinterher rausstellt, dass die betreffende Person als Betreuer absolut nicht geeignet ist, muss ein Betreuerwechsel vorgenommen werden. Ober die Mühlen der Justiz und die Geschwindigkeit ... das geht nicht gut miteinander.

    Wenn Du also der Ansicht bist, dass der "Betreuer" keiner ist, frag mal beim Amtsgericht nach.
    Bist Du der Ansicht, dass der Betreuer selbst eine Betreuung braucht, rege eine Betreuung bei der Betreuungsstelle an.
    Und wenn er als rechtlicher Betreuer auftritt, muss er sich Euch gegenüber eh legitimieren.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich habe ein Schreiben auf den Tisch bekommen, das jemand als Privatperson an seinen Energieversorger schickt. Unter seiner Unterschrift findet sich das Wörtchen Betreuer.

    Macht derjenige denn überhaupt deutlich, dass er in Vertretung für eine andere Person tätig ist? Oder gibt es außer dem Wort Betreuer unter der Unterschrift keinen Hinweis darauf?

  • Hallo,


    Ich habe ein Schreiben auf den Tisch bekommen, das jemand als Privatperson an seinen Energieversorger schickt.

    Seltsam - da der Betreuer ja "nur" Vertreter ist müsste sich ja eigentlich aus dem Schreiben inhaltlich ergeben, dass er der Betreuer ist...

    Könnte es sein, dass der BetreuTe das T vergessen hat?

  • Neinnein, er hat schon für sich selbst geschrieben und seine privaten Belange betreffend. Was da das "Betreuer" unten soll, ist mir schleierhaft.
    Und der Inhalt des Schreibens ist halt :gruebel: - sagen wir es mal vorsichtig - grenzwertig, so dass sich mir eben die von BWL'er in den Raum gestellte Frage nach dem Vergessen des "T" ebenfalls aufdrängte.

    Ob der Inhalt jedoch ausreicht, seine Eignung als Betreuer (so er einer ist) grundsätzlich in Frage zu stellen, wage ich zu bezweifeln. Allerdings weiß ich nicht, wie er die Belange von anderen klären will, wenn er dort ebenfalls solche Schreiben aufsetzt.
    Danke Sonea, für Deine ausführliche Erklärung - auch wenn ich das "Aufklärungsgespräch" vielleicht etwas wenig finde für so eine doch möglicherweise tiefgreifende "Machtposition" über einen anderen.

    Entscheidet das Gericht auch, wen es für jemanden als Betreuer einsetzt?

  • Das Gericht hält sich - oft, meistens, hier ist das zumindest so - an den Vorschlag der Betreuungsstelle.
    An den Vorschlag gebunden ist es nicht.
    Werden Unstimmigkeiten bekannt oder ein Fehlverhalten des Betreuers, muss das Gericht dem von Amts wegen im Rahmen seiner Aufsichtspflicht nachgehen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Idealerweise sollte eine völlig ungeeignete Person im Kontakt mit der Betreuungsbehörde oder im Verpflichtungsgespräch auffallen. Aber es wird immer mal jemand "durchrutschen".

    Wenn der Schreiber auch im weiteren Schriftverkehr verwirrt erscheint, könntest Du evtl. eine Betreuung für ihn anregen, da Zweifel bestehen, dass er seine Angelegenheiten selbst regeln kann. Das hat einerseits den Effekt, dass er Hilfe bekommt, falls er sie braucht und andererseits wird es, sofern er tatsächlich selbst als Betreuer bestellt sein sollte, vermutlich zu einer Überprüfung der Eignung führen.

  • Danke euch! Ich werde es mal beobachten.

    Gegebenenfalls schau ich dann mal, was ich hier im trauten Gespräch mit unserem Gericht (mal sehen, ob ich um sieben Ecken auch jemanden in der Betreuungsstelle kenne) erfahren kann, was er für einer ist...

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