Klagerücknahme gegen nur einen von drei Beklagten

  • Hallo,

    wie vertreten die Klägerin und haben gegen drei Beklagte Räumungsklage erhoben. Bekl. 1 = Hauptmieterin, Bekl. 2 und 3. = Untermieter der Bekl. 1.

    Die Bekl. zu 3 und die Klägerin haben sich jetzt außergerichtlich geeinigt und zwar so zu den Kosten "Außergerichtliche Kosten trägt jede Partei selbst, Gerichtskosten trägt die Klägerin". Wir müssen also die Gerichtskosten für die Klage gegen die Bekl. zu 3 tragen.

    Wie ist das mit den Gerichtskosten, wenn gegen die 2 Beklagten noch das Verfahren läuft? Als Streitwert für die Klage haben wir nur die Jahresmiete der Beklagten zu 1 genommen. Hier hätten wir doch Jahresmiete der Bekl. 1 + Jahresmiete der Bekl. 2 + Jahresmiete der Bekl. 3 nehmen müssen; also alle drei Jahresmieten zusammenaddieren, oder?

    Was passiert mit den Gerichtskosten, wenn die Klage gegen eine Partei zurückgenommen wird?

    Meine Vermutung ist, dass wir eigentlich den Streitwert und die Gerichtskosten erhöhen müssten und ich dann sage: Bekl. 3 ist zu 50.00 € an dem Streiwert von insgesamt 170.000 € beteiligt, die 3 Gerichtsgebühren würden dann 1.638 € betragen bzw. wegen Klagerücknahme sich auf 1 Gerichtsgebühr reduzieren auf 546 €. Und dann müsste ich noch nach § 36 GKG diesen Abgleich machen, glaube ich, da ich ja unterschiedliche Streitwerte mit unterschiedlichen Gebührensätzen habe.....

    Über eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar, da die Sache sehr eilt :(

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Kathi


  • Was passiert mit den Gerichtskosten, wenn die Klage gegen eine Partei zurückgenommen wird?

    Erstmal garnichts. Über die Gerichtskosten entscheidet das Gericht (entweder im Urteil, oder bei vollständiger Klagerücknahme auf Antrag).

  • Wird denn der Bekl. zu 3 überhaupt noch berücksichtigt, wenn mal ein Urteil ergeht? Er hat ja keine GK gezahlt, sondern nur wir als Kläger und diese sogar nur in der Höhe, wie wenn wir nur gegen den Bekl. zu 1 Klage erhoben hätten....

  • Hallo Kathi,

    wenn eine gegen den Hauptmieter gerichtete Räumungsklage wegen angeblicher Untervermietung auf die Untermieter erweitert wird, ändert sich der Streitwert dadurch nicht (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, AGS 2004, 345).

    Gruß,
    Bolleff

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  • Was macht denn das Gericht, wenn nur gegen einen Beklagten die Klage zurückgenommen wird und gegen zwei andere das Verfahren fortgeführt wird?

  • Was macht denn das Gericht, wenn nur gegen einen Beklagten die Klage zurückgenommen wird und gegen zwei andere das Verfahren fortgeführt wird?

    Kommt drauf an.
    Angenommen die Klage war zu einem 1/3 unbegründet (Bekl. 3) und zu 2/3 Begründet (Bekl 1+2) würde sich z.B. anbieten: GK zu 1/3 der Kläger, zu 2/3 die Bekl. 2+3...

  • Also mir sagte gerade eine Kostenbeamtin vom Gericht, dass bei einer Klagerücknahme gegen nur 2 von 3 Beklagten keine Reduzierung der Gerichtsgebühr erfolgt.

  • Also mir sagte gerade eine Kostenbeamtin vom Gericht, dass bei einer Klagerücknahme gegen nur 2 von 3 Beklagten keine Reduzierung der Gerichtsgebühr erfolgt.


    Das ist auch richtig. Es müssen auch wegen der übrigen Beklagten Ermäßigungstatbestände nach Nr. 1211 KV GKG vorliegen. Sobald aber bei nur einem der Beklagten kein solcher vorliegt, verbleibt es bei den 3 Gebühren nach Nr. 1210 KV GKG.

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  • Sehe ich auch so - die Reduzierung tritt ein, wenn sich das Gericht insgesamt nicht mehr mit dem Verfahren befassen muss, vorliegend ist dies jedoch nicht der Fall da bezüglich 2er Beklagter noch weiter zu entscheiden ist.

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