Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ist es möglich, dass man im Grundbuch vermerkt, dass die Eherfrau eines Eigentümers (er ist allein Eigentümer), ihre Einwilligung nach § 1365 BGB verweigert.
Ein Kaufvertrag ist noch nicht geschlossen, soll aber demnächst erfolgen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
Vielen Dank schon mal und schöne Grüsse.:)