Wenn die Tätigkeiten so eindeutig einfach gelagert sind wie im Beispiel, funktioniert das mit diesem Abschlag ja grundsätzlich ganz gut.
Nur frage ich mich beklommen,
a) was der IV eigentlich für Tätigkeiten entfalten muss, damit er seine Regelvergütung "behalten" kann ?
(Mindestens mal ein Grundstück verwerten und einen Anfechtungsprozess führen ?)b) welche Abstufungen das bis dahin sein könnten ?
(Zwei Versicherungen kündigen und den Rückkaufwert einfordern, zwei Anfechtungsgegner zur entsprechenden Rückzahlung auffordern, macht jetzt für vier Schreiben mehr wieviel Prozent weniger Abschlag als die 62,5 % ?)
Wäre ich der BGH, würde ich sagen Deine "tatrichterliche Würdigung" ;), Wäre ich mein Kollege, würde ich sagen:" Du machst das schon"