Der Betreute ist verstorben und hinterlässt Mietschulden in Höhe von ca. 1.000,-- EUR. Weitere Schulden sowie ein Aktivnachlass sind nicht vorhanden.
Seine Ehefrau ist zu 3/4 erbberechtigt. Sie steht ebenfalls unter Betreuung. Betreuer ist derselbe wie der ihres verstorbenen Mannes.
Der Betreuer möchte die Erbschaft des Ehemannes für seine Betreute nicht ausschlagen. Argument: Für die Mietschulden würden die Ehegatten ohnehin gesamtschuldnerisch haften, eine Ausschlagung würde somit "nichts bringen".
Geht das Überhaupt? Ist der Betreuer im Falle einer "Überschuldung" des Nachlasses nicht zur Ausschlagung verpflichtet. Ist die Annahme der Erbschaft in diesem Fall genehmigungspflichtig?