Das Konto der Sch. würde gepfändet. Ein P-Konto hat die Sch. nicht. Bei dem gepfändeten Konto handelt es sich um das Geschäftskonto der Sch. Vollstreckt wird gegen sie als Privatperson.
Sie möchte jetzt entweder den Freibetrag festsetzen lassen (was nicht geht, da kein P-Konto! Richtig?) oder die Aufhebung der Pfändung bewirken, da das Geschäftskonto gepfändet worden ist, obwohl Sch. sie als Privatperson ist.
Ein P-Konto soll auf gar keinen Fall eingerichtet werden!
Wäre der Antrag auf Festsetzung des Freibetrags aufzunehmen und zurückzuweisen oder nimmt das gar nicht erst auf??