Brauche mal wieder Hilfe:
Klage wird eingereicht, es kommt zum Termin. In diesem wird der Kläger durch einen Unterbevollmächtigten vertreten. Im Termin wird festgestellt, dass die Sache noch nicht entscheidungsreif ist. Die Parteien einigen sich letztlich im Rahmen der folgenden Schriftsätze dann darauf, dass das Gericht im schriftl. Verfahren entscheiden soll. Entsprechendes Urteil ergeht dann letztlich auch.
Nun meldet der klägerische Hauptbevollmächtigte, der im Termin ja nicht anwesend war, unter Hinweis auf VV 3104 (1) 1 RVG eine Terminsgebühr an, da ja ohne mündliche Verhandlung entschieden worden sei. Ich sehe das anders, denn es hat ja- wenn auch nicht unmittelbar vor Urteilserlass- eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Leider finde ich weder Literatur noch Entscheidungen zu diesem Problem.
Wie sieht das die geballte Kompetenz des Forums?