Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Die Betreuung wurde letztes Jahr nur für den Aufgabenkreis Nachlassverfahren A.Maier angeordnet.
In dem Nachlassverfahren hat der bestellte Betreuer die Erbschaft für den Betreuten ausgeschlagen.Vor ein paar Tagen wurde die Betreuung jetzt wieder aufgehoben.
Es wurde mir ein Vermögensverzeichnis des Betreuten vorgelegt.Demnach ist Vermögen von über 300.000 EUR vorhanden.
Bin mir jetzt bei der Kostenrechnung nicht schlüssig.
Ist das eine Gebühr nach Nr.11105 KV ? Welchen Wert nehme ich dann ? Höhe des Vermögens des Betreuten ? Muss auch die Verfahrenspflegervergütung in der KR berücksichtigt werden ?
Danke !!