Gebühr bei Betreuung für einzelne Rechtshandlung

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Die Betreuung wurde letztes Jahr nur für den Aufgabenkreis Nachlassverfahren A.Maier angeordnet.

    In dem Nachlassverfahren hat der bestellte Betreuer die Erbschaft für den Betreuten ausgeschlagen.Vor ein paar Tagen wurde die Betreuung jetzt wieder aufgehoben.

    Es wurde mir ein Vermögensverzeichnis des Betreuten vorgelegt.Demnach ist Vermögen von über 300.000 EUR vorhanden.

    Bin mir jetzt bei der Kostenrechnung nicht schlüssig.

    Ist das eine Gebühr nach Nr.11105 KV ? Welchen Wert nehme ich dann ? Höhe des Vermögens des Betreuten ? Muss auch die Verfahrenspflegervergütung in der KR berücksichtigt werden ?

    Danke !!

  • Ist die Vertretung des Betroffenen im Nachlassverfahren eine einzelne Rechtshandlung?

    Beim Aufgabenkreis "Ausschlagung der Erbschaft nach ..." würde ich das bejahen, aber ...

    Beim Aufgabenkreis "Nachlassverfahren ..." hätte der Betreuer die Erbschaft annehmen können, Insolvenzantrag stellen, einen Erbschein beantragen, nachlassverwaltung beantragen können, ...

    Nur eine einzelne Rechtshandlung?

  • Ich würde es als ganz normale Dauer-Betreuung behandeln, die eben bloß nur für einen Aufgabenkreis angeordnet wurde.

    (Kommt ja häufiger bei privatschriftlichen Vollmachten vor, wenn der Bevollmächtigte mit dieser nicht über unterbringungsähnliche Maßnahmen entscheiden kann und dann Betreuung mit dem einzigen Aufgabenkreis "Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen" angeordnet wird.)

    Sehe es daher wie Gereon.

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