Es wird die Eintragung eines Wohnungsrechts beantragt.
Dieses soll erlöschen, wenn
a) ein amtsärztliches Attest des Inhalts vorgelegt wird, dass der Berechtigte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauernd an der Ausübung gehindert ist
b) der Berechtigte bei der zuständigen Meldebehörde weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Ist das zulässig?
Wenn ja, wird dies als Bedingung eingetragen?