unterschiedliche Kostengrundentschedungen VU und Urteil

  • Hallo!
    Ich habe leider nichts gefunden, was zu meinem Problem passen würde. Vielleicht ist es auch kein Problem und ich mache es mir nur zu einem.

    Also:
    Versäumnisurteil gegen 2 Beklagte ergangen.
    Kostenentscheidung: GK tragen Kläger und BK1 zur Hälfte, außergerichtliche Kosten BK 2 trägt Kläger, außergerichtliche Kosten BK 1 trägt diese selbst, außergerichtliche Kosten des Klägers tragen BK1 und Kläger je zu 1/2

    Dann Einspruch und Urteil nur BK 1.
    Kostenentscheidung: VU bleibt aufrechterhalten. BK 1 trägt die WEITEREN Kosten des Rechtsstreits.

    Kläger hat Kostenfestsetzungsantrag unter Einbeziehung der Kosten für das vorherige Mahnverfahren und 3 mal Fahrtkosten (1 Termin für VU und 2 Termine anschließend) gestellt.
    Was teile ich denn jetzt wie auf?

    Oh, aso...habe noch vergessen: Es war nur ein Verfahren nach Teil-Einspruch gegen den Mahnbescheid. Aber ich hoffe, das tut nicht allzu viel zur Sache

  • An weiteren Kosten des Rechtsstreits (also nach dem VU) sind nur die RK für die beiden Termine nach dem VU und ggf. eine 0,7 TG (wenn aufgrund des VU nur eine 0,5 TG entstanden ist) entstanden. Diese trägt BK zu 1), alle anderen Kosten sind zu quoteln.

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