Hallo,
ich grüble gerade über einer Betreuungsakte.
Die Betreuung wurde nur für den Aufgabenkreis Löschung des lebenslänglichen Wohnrechts als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Betroffenen an der Eigentumswohnung xy angeordnet, also Betreuung für eine einzelne Rechtshandlung.
Die Dame hat zum Zeitpunkt der Betreuerbestellung bereits im Heim gewohnt.
KV 11103 ist anzuwenden oder?
Als Wert orientiere ich mich am § 52 GNotKG
Lebensalter der Dame 94 Jahre - also 5facher Jahreswert
Die Betroffene hat mtl. 219,00 € WEG Hausgeldzahlung gezahlt.
Kann ich diese für die Ermittlung des Jahreswertes heranziehen oder 12 x Nettokaltmiete (aber diesen Wert wird mir der Sohn der Betroffenen sicher nicht mitteilen).
Meint ihr ich kann den Wert so berechnen: 219,00 x 12 = 2.628,00 €
2.628,00 x 5 = 13.140,00 €
Vielen Dank für eure Hilfe