Hallo,
in dem mir vorliegenden Verfahren machte das Finanzamt gegen den vorl. Verwalter persönliche Haftungsansprüche aus § 69 Abgabenordnung geltend. Die Anspruchsverfolgung erfolgte durch das Finanzamt erst im eröffneten Verfahren. Für diese komplexe Angelegenheit wird nun ein Zuschlag auf die Vergütung des endgültigen Verwalters geltend gemacht. Es handelt sich daher um Ansprüche gegen den vorl. Verwalter persönlich und damit nicht um Ansprüche, die gegenüber der Insolvenzmasse hätten geltend gemacht werden können. Der vorl. Verwalter ist identisch mit dem endgültigen Verwalter.
Meine Frage hierzu: Kann der endgültige Verwalter für diese Rechtsstreitigkeit wegen einer Pflichtverletzung des vorl. Verwalters überhaupt einen Zuschlag auf seine Vergütung verlangen?
Liebe Grüße