Hallo,
der Erblasser ist unverheiratet und ledig. Sein Vater ist unbekannt. Weder in der Geburtsurkunde noch in der Abstammungsurkunde wurde der Vater erwähnt. Die Mutter ist verstorben und hatte ein weiteres Kind.
Wie kann ich den Vater ermitteln? Im Erbscheinantrag wurde versichert, dass keine weiteren Personen vorhanden sind und die Halbschwester Alleinerbin ist.
Kann der Erbschein so erteilt werden?
Für Anregungen und Hilfen wäre ich dankbar.
VG marion