• Hallo,

    der Erblasser ist unverheiratet und ledig. Sein Vater ist unbekannt. Weder in der Geburtsurkunde noch in der Abstammungsurkunde wurde der Vater erwähnt. Die Mutter ist verstorben und hatte ein weiteres Kind.
    Wie kann ich den Vater ermitteln? Im Erbscheinantrag wurde versichert, dass keine weiteren Personen vorhanden sind und die Halbschwester Alleinerbin ist.
    Kann der Erbschein so erteilt werden?

    Für Anregungen und Hilfen wäre ich dankbar.
    VG marion

  • Das mag schon sein, aber zunächst ist zu prüfen, ob es sich auch tatsächlich so verhält.

    Insoweit das Übliche:

    Anfrage beim Geburtsstandesamt des Erblassers, ob dort Unterlagen über eine etwaige Vaterschaftsanerkennung vorliegen.

    Außerdem Anfrage beim seinerzeit zuständigen Vormundschaftsgericht und/oder Jugendamt zu den damaligen Amtspflegschaftsakten (samt UR-Register), weil evtl. Vaterschaftsanerkennungen entweder zur Urkunde des VormG erklärt wurden oder eine erfolgte Anerkennung jedenfalls zu den Akten gelangt ist.

    Zu beachten ist weiterhin, dass nach den Normen des NEhelG auch Unterhaltsverpflichtungen als Vaterschaftsnachweis in Betracht kommen.

  • Das mag schon sein, aber zunächst ist zu prüfen, ob es sich auch tatsächlich so verhält.

    Insoweit das Übliche:

    Anfrage beim Geburtsstandesamt des Erblassers, ob dort Unterlagen über eine etwaige Vaterschaftsanerkennung vorliegen.

    Außerdem Anfrage beim seinerzeit zuständigen Vormundschaftsgericht und/oder Jugendamt zu den damaligen Amtspflegschaftsakten (samt UR-Register), weil evtl. Vaterschaftsanerkennungen entweder zur Urkunde des VormG erklärt wurden oder eine erfolgte Anerkennung jedenfalls zu den Akten gelangt ist.

    Zu beachten ist weiterhin, dass nach den Normen des NEhelG auch Unterhaltsverpflichtungen als Vaterschaftsnachweis in Betracht kommen.

    Hallo :),

    ich würde ich gerne einmal hieran hängen:

    • Halbschwester des Erblassers beantragt Allein-ES
    • Erblasser geb. als unehel. Kind (Vater nicht bekannt)
    • GU von Halbschwester (HS) u Erblasser nicht vorhanden
    • e.V. vom Erblasser vorhanden, dass er der Sohn von xy ist etc.
    • e.V. von Mutter vorhanden, dass HS ihre Tochter ist
    • GUs sind i.d. Nachkriegszeit u. Vertreibung verloren gegangen
    • Geburtsort des Erblassers in einem Ort der zu Schlesien gehörte --> hierüber sind demnach keine Auskünfte mehr zubekommen, oder?


    Öffentliche Aufforderung nun als letztes Mittel ausreichend (da keine weiteren Nachforschungen mehr gemacht werden können)?

    Danke :)

  • Ich vermute mal, daß Du mit "zu Schlesien gehörte" in Richtung Polen deuten möchtest. Warum aus Polen jetzt aber plötzlich grundsätzlich keine Auskünfte zu bekommen sein sollen, verstehe ich allerdings nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich vermute mal, daß Du mit "zu Schlesien gehörte" in Richtung Polen deuten möchtest. Warum aus Polen jetzt aber plötzlich grundsätzlich keine Auskünfte zu bekommen sein sollen, verstehe ich allerdings nicht.

    Dies hatte mir die Notarin nur mitgeteilt.


    Zu den eVs hätte ich noch die Frage:Würden euch diese anstatt der GUs ausreichen? (bin noch ganz neu im NL :) )

    In der e.V. der Mutter heißt es bzgl. Ihrer Tochter (=Halbschwesterdes Erblassers):

    In den Nachkriegswirren, verbunden mit der anschließendenVertreibung sind sämtliche Geburtsnachweise verloren gegangen bzw. eineAnmeldung der Geburt meiner Tochter beim Standesamt nicht erfolgt.
    In der e.V. des Erblassers heißt es:
    Ich bin am … in … , als Sohn der unverehelichten xx geboren.Einen Ausweis meiner Geburt besitrze ich nicht. Meine Mutter hat mir gesagt,sie habe meine GU vermutlich auf der Flucht verloren. Von Falkenberg, dasderzeit unter polnischer Verwaltung steht, werden deutsche Personenstandsurk.nicht ausgestellt. Mir ist das Datum meiner Geburt durch meine Mutter bekannt.

  • Mache selbst keine NL-Sachen, aber gern mal Anmerkungen.

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  • Hallo :), ich würde ich gerne einmal hieran hängen:

    • Halbschwester des Erblassers beantragt Allein-ES
    • Erblasser geb. als unehel. Kind (Vater nicht bekannt)
    • GU von Halbschwester (HS) u Erblasser nicht vorhanden
    • e.V. vom Erblasser vorhanden, dass er der Sohn von xy ist etc.
    • e.V. von Mutter vorhanden, dass HS ihre Tochter ist Gehe davon aus, dass "Mutter" und "xy" identisch sind!
    • GUs sind i.d. Nachkriegszeit u. Vertreibung verloren gegangen
    • Geburtsort des Erblassers in einem Ort der zu Schlesien gehörte --> hierüber sind demnach keine Auskünfte mehr zubekommen, oder?


    Öffentliche Aufforderung nun als letztes Mittel ausreichend (da keine weiteren Nachforschungen mehr gemacht werden können)? Danke :)

    Ich war eigentlich in Erbscheinssachen sehr streng mit den Nachweisen, aber diese hätten mir wohl genügt. Die e.V.'s stammen von Personen, die keinen Vorteil im jetzigen Verfahren haben und die e.V. nicht aus Gefälligkeit abgegeben haben.

    Wenns dir nicht genügt: Bezügl. des Erblassers könnte mans noch in Falkenberg versuchen. Wenn die Register (Standesamt oder Kirche) nicht durch Kriegseinwirkung vernichtet wurden, bekommt man heute die Urkunden. Dauert und kostet, ist aber möglich. Bezüglich der Antragstellerin dürfte es ausgeschlossen sein, da lt. Mutter ja keine Registrierung erfolgt ist.

  • Das sagt sie ja gerade nicht. Es ist nur eine von zwei möglichen Varianten des Geschehens, die von ihr benannt werden. Genau das stört mich ja an dem Vortrag und macht die e.V. für mich wertlos.

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  • Dann sollen sie eben warten, bis sie wieder eine deutsche Verwaltung haben. Da kommt mir grad der Kaffee hoch. Ach ja, diese Pauschalbehauptung würde ich prüfen bzw. nachweisen lassen.

    Schluck Deinen Kaffee wieder runter. Diese eidesstattlichen Versicherungen wurden vermutlich irgendwann in den 1950er Jahren abgegeben, evtl. anlässlich von Eheschließungen. Daher die Formulierung "unter polnischer Verwaltung". Da es damals einige Millionen Vertriebene gab, die keine Geburtsurkunde für sich selbst vorweisen konnten, hatten die Standesämter vorgedruckte Formulare dafür. Insbesondere, da diese eVen nicht erst jetzt (anlässlich des Erbscheinverfahrens) sondern schon vor Jahrzehnten abgegeben wurden, gibt es gar keinen Grund, an deren Richtigkeit zu zweifeln.

    Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass man heute Geburtsurkunden aus Polen beschaffen kann. Ist aber evtl. mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden § 352 FamFG.

  • Derartige Uraltversicherungen kannte ich bislang nicht. Machte es zwar für mich inhaltlich nicht besser, erklärte es dann aber wenigstens.

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  • Derartige Uraltversicherungen kannte ich bislang nicht. Machte es zwar für mich inhaltlich nicht besser, erklärte es dann aber wenigstens.

    Das war die einzige Möglichkeit im Westen, der gesamte Ostblock sperrte sich, Urkunden rauszurücken.

  • Ich habe in Einzelfällen schon solcheeidesstattlichen Erklärungen für ausreichend erachtet. Vorher habe ich abersehr genau geprüft, ob die erforderlichen Urkunden tatsächlich nicht beschafftwerden können.


    Es gibt mehrere Falkenbergs. Standesamt I verfügt teilweiseüber Geburtsregister, und die Standesämter vor Ort verfügen zum Teil überGeburtsregister. Das würde ich erst nachprüfen.

    Weiterhin stört mich die Aussage, dass die Geburt derSchwester nie beurkundet worden sei. Auch wenn ein Kind auf der Flucht geborenist, ist die Geburt später sicherlich nachbeurkundet worden.

  • [quote='Lilly','RE: Erbfolge']Ich habe in Einzelfällen schon solcheeidesstattlichen Erklärungen für ausreichend erachtet. Vorher habe ich abersehr genau geprüft, ob die erforderlichen Urkunden tatsächlich nicht beschafftwerden können.


    Es gibt mehrere Falkenbergs. Standesamt I verfügt teilweiseüber Geburtsregister, und die Standesämter vor Ort verfügen zum Teil überGeburtsregister. Das würde ich erst nachprüfen.


    Falkenberg war eine Kreisstadt mit vielen Ortschaften in Oberschlesien. Da dort kaum was verwüstet wurde, sollten die Urkunden zu bekommen sein, wenn sie die Kinder überhaupt anmeldete. Auch die Taufeinträge sollten zu beschaffen sein. Es gibt auch eine Landsmannschaft Falkenberg. Archiv dürfte Oppeln sein.

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