IN-Verfahren natürliche Person, kein RSB-Antrag gestellt. Gläubiger (G) meldet eine Forderung an, nimmt die aber nach einigem Hin und Her wieder zurück. Verfahren wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Kann G nun wieder direkt gegen S vorgehen und seine Forderung geltend machen? Mangels Antrag gibt es ja keine RSB. Aber: Wirkt sich die Rücknahme der Forderungsanmeldung u.U. auch auf das Verhältnis zwischen G und S nach Beendigung des Verfahrens aus? So eine Art Klageverbrauch oä?