Rücknahme Forderungsanmeldung

  • IN-Verfahren natürliche Person, kein RSB-Antrag gestellt. Gläubiger (G) meldet eine Forderung an, nimmt die aber nach einigem Hin und Her wieder zurück. Verfahren wird nach Schlussverteilung aufgehoben.

    Kann G nun wieder direkt gegen S vorgehen und seine Forderung geltend machen? Mangels Antrag gibt es ja keine RSB. Aber: Wirkt sich die Rücknahme der Forderungsanmeldung u.U. auch auf das Verhältnis zwischen G und S nach Beendigung des Verfahrens aus? So eine Art Klageverbrauch oä?

  • Frage ist, wie lange das Verfahren gedauert hat, so dass der Anspruch zwischenzeitlich verjährt sein könnte.

    Dies muss der Schuldner aber geltend machen --> keine Beachtung von Amts wegen.

    Für den Zeitraum, in welchem der Gläubiger die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hatte, wurde die Verjährung darüber hinaus gehemmt (§ 204 BGB).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Frage ist, wie lange das Verfahren gedauert hat, so dass der Anspruch zwischenzeitlich verjährt sein könnte.

    Dies muss der Schuldner aber geltend machen --> keine Beachtung von Amts wegen.

    Für den Zeitraum, in welchem der Gläubiger die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hatte, wurde die Verjährung darüber hinaus gehemmt (§ 204 BGB).

    Wobei unklar ist, ob eine zulässige Forderungsanmeldung vorliegt, eine mangelnde FA kann die Verjährung ja nicht hemmen, IX ZR 92/12.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • wobei der BGH ja wohl mittlerweile davon auszugehen scheint, dass eine materiell-rechtliche Einwendung bereits im Klauselverfahren zu beachten seien:
    http://lexetius.com/2014,1377
    Rdn. 19

    Die Entscheidung hab ich sowieso nicht verstanden, aber das ist eine andere Geschichte (vgl. Moustache in Billy Wilders "Irma la douce" et passim)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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