Hallo,
ich habe einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, der eigentlich ein Nullplan ist.
Laut Beiblatt hat der Schuldner die Obliegenheit, dem Gläubiger einen Wohnortwechsel mitzuteilen.
Jetzt hat mir die (Ex)Frau des Schuldners mitgeteilt, dass er umgezogen ist. Allerdings habe ich eine offizielle Mitteilung von ihm nicht erhalten.
Und nun lassen mich meine rudimentären Insolvenzkenntnisse im Stich, so dass ich auf eure Hilfe hoffe (und darum bitte, dass ihr nicht beißt):
Wem teile ich das nun mit? Dem Gericht. Aber benötige ich eine EMA? Von wo, dem neuen Wohnort oder dem alten? Was müßte ich noch mitteilen?
Sollte ich es lassen, weil es eh nichts bringt?
Oder könnte es sein, dass er es einem anderen Gläubiger mitgeteilt hat und das sollte (wegen der Formulierung im Beiblatt) ausreichen?