Kann mir jemand den Unterschied erklären? In einer Begründung unserer Bezirksrevisorin heißt es: Da bei der Eingiungsgebühr nicht auf den Einigungsinhalt, sondern auf den Einigungsgegenstand abgestellt wird, ...
Einigungsinhalt / Einigungsgegenstand
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Belfried -
25. Februar 2015 um 10:11
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Heisst unverschwurbelt: Die EG berechnet sich aus dem Wert, über den sich geeinigt wurde. Nicht etwa aus dem Wert, auf den sich geeinigt wurde.
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meint also: wenn 5000,00 streitig waren, und die Einigung auf 3500,00 erfolgt, ist Wert der Einigung 5000,00 ...
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und was wäre dann beispielsweise Einigungsinhalt?
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Na die 3500,00 EUR.
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Ja, inhaltlich wird sich auf 3500,00 geeinigt hinsichtlich des streitigen Gegenstandes der 5000,00. So meinte ich es...
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vielen Dank
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