GF-Wechsel - Anmeldung erst nach zwischenzeitlichem Gesellschafterwechsel

  • Mir wird ein GF-Wechsel angemeldet. Der Beschluss hierzu wurde gefasst im Dez. 14 von den alten Gesellschaftern X und Y. Im Januar 15 ging eine neue Geli ein. Alleiniger Gesellschafter ist aktuell Z.
    Nun wird mir der im Dez. von den vorherigen Gesellschaftern beschlossene GF-Wechsel durch den neuen GF angemeldet.
    Eigentlich alles ok oder nicht?

  • Wo siehst du denn eine Gefahr?? Wenn sich nicht aufdrängt, dass die GF-Bestellung durch hierzu nicht (mehr) Berechtigte beschlossen wurde, ist die Anmeldung in Ordnung.

  • Seht ihr hier ein Problem?

    Geschäftsführer waren bisher A und B.
    Gesellschafterin war bisher B.

    Es geht nun ein Gesellschafterbeschluss vom 10.12.2020 von B ein, in dem sie ihr Amt zum 01.01.2021 niederlegt und A zum 01.01.2021 Alleinvertretungsbefugnis erteilt.
    Gleichzeitig wird eine neue Gesellschafterliste auch vom 10.12.2020 eingereicht, in der nun A Gesellschafter ist.

    Konnte B noch den Gesellschafterbeschluss fassen, wenn sie am selben Tag nicht mehr Gesellschafterin ist?

    Danke für eure Hilfe!

  • Bei mir ist es ja genau der umgekehrte Fall, weil die ehemalige Gesellschafterin den Beschluss fasst und nicht der neue Gesellschafter?
    Deswegen bin ich etwas verwirrt...

  • Sie hat den Beschluss zu einem Zeitpunkt gefasst, zu dem sie noch in der bei Gericht hinterlegten Gesellschafterliste als Gesellschafterin aufgeführt ist. Nach § 16 I S. 1 GmbHG galt sie zu diesem Zeitpunkt damit noch als Gesellschafterin und konnte den Beschluss somit meiner Meinung nach fassen.

    Nach § 16 I S. 2 GmbHG hätte in deiner Konstellation auch A den Beschluss fassen können, da die Liste zeitnah nachgereicht wurde. Da er dies jedoch nicht gemacht hat, muss man sich hier keine Gedanken machen, ob die Voraussetzungen des § 16 I S. 2 GmbHG erfüllt sind.

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