§ 5 InsVV Arbeitsgericht

  • Wie ist das eigentlich bei Zahlungsklagen vor dem Arbeitsgericht, mit denen der IV (der RA ist) rückständige pfändbare Einkommensanteile beim Arbeitgeber des Schuldners geltend macht. Sind das 'Tätigkeiten, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter angemesenerweise einem RA übertragen hätte' gem. § 5 Abs. 1 InsVV?

  • Hierzu könnte auf die entsprechende Wertung im Prozesskostenhilfeverfahren abgestellt werden:

    "Ist eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben, wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist." (§ 11a Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 121 Abs. 2 ZPO).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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