Wie ist das eigentlich bei Zahlungsklagen vor dem Arbeitsgericht, mit denen der IV (der RA ist) rückständige pfändbare Einkommensanteile beim Arbeitgeber des Schuldners geltend macht. Sind das 'Tätigkeiten, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter angemesenerweise einem RA übertragen hätte' gem. § 5 Abs. 1 InsVV?
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