vorzeitige Erteilung der RSB ohne Zahlung der Verfahrenskosten

  • Hallo liebe Kollegen,

    eine Frage kurz vor der Mittagspause:

    Wie sind Eure Meinungen bzgl. der vorzeitigen Erteilung der RSB, wenn keine Forderungen angemeldet sind und die Kosten des Verfahrens gestundet sind? Müssen Eurer Meinung nach die Kosten zwingend gezahlt werden oder erteilt ihr auch ohne Begleichung der Kosten, weil diese ja eben gestundet sind?!

    Danke für Eure Meinungen....

  • Ja, aber ich halte das für absolut sinnfrei.

    Außerdem ist ja von "Berichtigung" der Kosten die Rede. Könnte man sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass die Kosten durch die Stundung ja gedeckt bzw. "berichtigt" sind?

  • Danke!!

    kein Problem. Es laufen noch irgendwo weitere Threads zu diesem Thema herum. Gerade zu der Frage der "Berichtigung". Die Befürworter haben da immer gemeint, Berichtigung sei auch die Stundung ;). Nun ja. Am besten ist, Du machst Dir mit den Threads ein eigenes Bild. bei Neuverfahren wird diese Begründung schon angesichts des Gesetzes und der Begründung dazu natürlich schwieriger zu finden sein.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Naja, wenn ich mir die 80jährige Oma mit einer Rente von 400,-- Euro vorstelle und die bei keiner Anmeldung in die WVP schicke, dann ist das doch für mich Schwachsinn.

    Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Aber wir sind ja nun mal die Gesetzanwender. Der Staat hat ja seine Chance gehabt und sie halt anders genutzt. Er wollte das halt nicht. Ok, wird seine Gründe haben, für die wir hier an der Front halt zu einfach gestrickt sind. Aber mach das ruhig. Meinen (geheimen) Zuspruch hast Du ;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Es gibt ja noch die Möglichkeit der teleologische Reduktion. Wer sollte sich denn in so einem Fall beschweren (mal abgesehen von der Beschwer):

    - der Schuldner sicher nicht, da er die RSB vorzeitig bekommt
    - die Staatskasse sicher auch nicht, da Kosten eingespart werden
    - die Gläubiger :wechlach::wechlach::wechlach:(wayne)
    - der Treuhänder eventuell, da sonst seine Familie verhungert, wenn er die jährlichen 119,-- Euro nicht einsackt.

    Manchmal frage ich mich wirklich, was der Gesetzgeber so zu sich nimmt. Ich will das auch haben.

  • Naja, wenn ich mir die 80jährige Oma mit einer Rente von 400,-- Euro vorstelle und die bei keiner Anmeldung in die WVP schicke, dann ist das doch für mich Schwachsinn.

    Ja für dich vielleicht, der Treuhänder könnte aber noch mal 600 Öckchen dran verdienen. ;)

  • Es gibt ja noch die Möglichkeit der teleologische Reduktion. Wer sollte sich denn in so einem Fall beschweren (mal abgesehen von der Beschwer):

    - der Schuldner sicher nicht, da er die RSB vorzeitig bekommt
    - die Staatskasse sicher auch nicht, da Kosten eingespart werden
    - die Gläubiger :wechlach::wechlach::wechlach:(wayne)
    - der Treuhänder eventuell, da sonst seine Familie verhungert, wenn er die jährlichen 119,-- Euro nicht einsackt.

    Manchmal frage ich mich wirklich, was der Gesetzgeber so zu sich nimmt. Ich will das auch haben.


    Es kann sich schlicht keiner beschweren.
    Gleichwohl ist der Gesetzestext so klar
    und "hinreichend durchdacht",
    jedenfalls muss man angesichts der Reform
    und des neuen 300er davon ausgehen,
    dass ich jetzt jedenfalls keinen wirklich motivierten Drang verspüre,
    dagegen tätig zu werden.

  • Ob das Argument, dass sich niemand ´beschweren kann, wirklich ausreichend ist ? Ich sehe es da (leider) auch wie Zsesar. Mir steht das da jetzt auch zu ausdrücklich drin, als dass ich mich da jetzt einfach drüber hinwegsetze. Eigentlich ist es ja auch nicht mehr das Problem der alten Oma. Sie bekommt ihre RSB irgendwann, eine große Überwachung oder jährliche Abfragen werden da wojhl nicht mehr gemacht. Für den TH ist es "leicht" verdientes Geld. Er muss nicht groß hinterherlaufen. Und wenn unser Staat nun mal halt so vermögend ist und sich solche Verfahrenskosten erlauben kann, dann soll er es halt machen. Und nicht zu vergessen, für uns Rechtspfleger und Serviceeinheiten sind es "leicht" verdiente Pebbsy-Minuten. Bei einem IN-Verfahren für den Rpfl. derzeit um die 90 Minuten pro Jahr. Bei Jahresarbeitsminuten von 101.000 immerhin ein Pensum von 0,089 Prozent, was man einfach so mal geschenkt bekommt :huldigen:... Sprich: 1.122 solcher Verfahren in meinem Bestand und ich kann praktisch ein paar Jahre zuhause bleiben ;).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Man würde damit natürlich auch schwer den § 300 Abs. 1 Nr. 3 InsO aushöhlen.

    Das wäre dann die nächste Baustelle.

    Also angesichts des nunmehr eindeutig geregelten Wortlauts finde ich da Analogieschlüsse und teleologische Reduktionen schwierig, wenngleich im Einzelfall die Umsetzung schwachsinnig erscheinen mag.

    Ich denke, ich werde das in neuen Verfahren nicht mehr machen und insofern den Willen des Gesetzgebers respektieren und hinnehmen.

  • ... würde aber auch den IV in den eindeutigen z.B. SGB-XII-Fällen bitten, von einer jährlichen Berichterstattung und der Einforderung seines jährlichen Vergütungsvorschusses Abstand zu nehmen, sofern da ändernd nichts weiter mehr vom Schuldner - von sich aus - an ihn herangetragen werden sollte.

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