• Guten Abend, ich hab hier einen Anwalt, nennen wir ihn RA Müller - Lüdenscheid, der einen Insolvenzantrag stellt. Der Kopfbogen lautet auf M.-Lüdenscheid und unterschrieben wird mit Lüdenscheid. (Recherche im Internet ergab den vollständigen Namen)

    Ist ein Anwalt nicht verpflichtet, seinen vollständigen Nachnamen zu führen und unter dem auch zu handeln?

    Unabhängig davon nehme ich für das Insolvenzverfahren natürlich den vollständigen Namen.

    Schonmal Danke im vorraus

  • Er ist Antragsteller und er kürzt seinen zweiten Nachnamen ab.

    Meiner Meinung nach ist zu trennen:
    a) Welchen Namen führe ich
    b) Wie zeichne (unterschreibe) ich

    Die Unterschrift hat "nur" die Funktion, identifizierbar zu bestätigen, dass die oben abgegebenen Erklärungen vom Unterzeichnenden stammen. Mir ist keine Vorschrift bekannt, die es einem "Bindestrich-Namensträger verwehren würde, nur mit einem der Namen zu zeichnen, solange er es immer so hält*.

    *Der BGH hatte in Strafsachen mal eine Konstellation, wo jemand Vorname1 Vorname2 Nachname1 Nachname2 hieß. Während er allen seinen Bekannten gegenüber als Vorname1 Nachname1 auftrat, tätigte er Bestellungen bei Versandhäusern unter Vorname2 Nachname2 - und bestritt dann die Identität mit dem Besteller, als es ums bezahlen ging.

    Zurück zur Ausgangsfrage: Soweit Herr Müller-Lüdenscheid den Antrag korrekt unter "Müller-Lüdenscheid" stellt und nur seine Unterschrift sich auf "Lüdenscheid" beschränkt, hätte ich keine Bedenken, zumal "Lüdenscheid" ja sein Geburtsname sein kann und das "Müller" möglicherweise "nur" angeheiratet ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Als Antragssteller muss er den vollen Namen im Antrag angeben. Irgendwelche Abkürzungen sollten im Antrag nicht zulässig sein.

    Welchen Krakel er als Unterschrift führt dürfte lt. den unzähligen BGH-Entscheidungen, die es hierzu gibt egal sein.

  • Vielleicht ist der Antrag ein Fake...

    ....Wenn man im Internet den richtigen Namen ermitteln muss:gruebel:

    Also ein Fake ist es nicht. der Kopfbogen auf dem Briefpapier lautet auf RA M.-Lüdenscheid und nirgend steht der vollständige Name.

    PS.: Er tritt in allen Verfahren mit diesen Kopfbogen auf.
    Ich hab mehrer Urteile unterschiedlicher Gerichte in der Akte und da steht dann mal
    nur Lüdenscheid und mal M. Lüdenscheid.

    Irgendwie eigenartig

  • Variante 1:

    Frisch verheiratet und noch nicht mit dem Namen firm;

    Variante 2:

    Er lebt in Scheidung und will den Namen seiner Göttergattin langsam aus dem Sprachgebrauch tilgen;

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Variante 1:

    Frisch verheiratet und noch nicht mit dem Namen firm;

    Variante 2:

    Er lebt in Scheidung und will den Namen seiner Göttergattin langsam aus dem Sprachgebrauch tilgen;

    Variante 3:

    Er hatte den Doppelnamen seiner Göttergattin angenommen, den diese von Geburt an schon hatte, um seine Verwandtschaft zu ärgern und ärgert sich jetzt selbst.

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