Guten Abend, ich hab hier einen Anwalt, nennen wir ihn RA Müller - Lüdenscheid, der einen Insolvenzantrag stellt. Der Kopfbogen lautet auf M.-Lüdenscheid und unterschrieben wird mit Lüdenscheid. (Recherche im Internet ergab den vollständigen Namen)
Ist ein Anwalt nicht verpflichtet, seinen vollständigen Nachnamen zu führen und unter dem auch zu handeln?
Unabhängig davon nehme ich für das Insolvenzverfahren natürlich den vollständigen Namen.
Schonmal Danke im vorraus