RSB-Verfahren und Einkommensnachweise

  • Wie oft und wie intensiv muss eigentlich der §287er-Treuhänder beim Schuldner nach Einkommensnachweisen bohren? Wenn keine Überwachung gem. § 292 Abs. 2 S.1 angeordnet ist (und da ist sie ja eigentlich nie), ist das Übersenden der EK-Nachweise doch eigentlich eine Obliegenheit (295 Abs. 1 Nr. 3 InsO), und um die muss sich der TH nicht kümmern.

    Andererseits muss natürlich der TH, um die Berechnung der pfdb. Einkommensanteile überprüfen zu können, schon mal einen Blick in die Abrechnungen werfen können ...

    Wie handhabt Ihr das? Schuldner einmal jährlich/monatlich anschreiben?

  • Würde das nicht als Aufgabe des TH ansehen.

    Auch nicht als Obliegenheit des Schuldners, es sei denn, du verlangst es ;)

    Aufgabe des TH ist es, die Abtretungserklärung dem Arbeitgeber anzuzeigen, fertig.

    Grund für ein Nachhaken würde ich ggf. nur sehen bei unschlüssigen "Ausreißern" nach unten:

    Es werden regelmäßig pfändbare Beträge von rd. 200 € abgeführt,
    plötzlich kommt nichts mehr, wobei ich da auch eher an den Arbeitgeber herantreten würde.

  • Hört ihr mich hysterisch gackern?? :mad:

    Ich MUSSSSSSS ein Mal im Jahr den Schuldner anschreiben, sagt mein Gericht.

    Ich WERDE jedes Jahr mit meinem Anschreiben ignoriert.

    Dann MUSS ich dem Gericht petzen, dass mich der Schuldner - erwartungsgemäß - ignoriert.

    Das Gericht schreibt den Schuldner an. Und ich werde aufgefordert, mitzuteilen, ob sich der Schuldner - wider Erwarten - fristgemäß gemeldet hat.

    Selbstverständlich schreibe ich dem Gericht, dass der Schuldner sich - erwartungsgemäß - nicht gemeldet hat.

    Dann bekomme ich drei Wochen später Post vom Gericht: Die Einkommensnachweise sind - oh großer Zauber Manitou - hier eingegangen. Nach der Frist, aber der Schuldner möchte doch gern im Verfahren bleiben.

    JEDES JAHR WIEDER!! In selber Reihenfolge.

    *hysterisch-weitergackert*

    Manch einer schafft´s bis zur Aufhebung der Kostenstundung - ein Jahr später Zahlungsaufforderung mit fruchtlosem Fristablauf - Antrag Restschuldbefreiung - dann Gewährung von Ratenzahlung á 20 € - bis zum Ablauf des nächsten Jahres ist das Geld immer noch nicht ganz da - neue Rechnung - Spiel von vorn - und dann kurz vor Ablauf des 6. Jahre endlich endlich endlich Versagung wegen nicht gezahlter 119 €.

    *hysterisch-auf-dem-tisch-tanzt*


  • Verständlich, dass Dich das nervt. Da hilft nur eine gute Büro-EDV mit standardisierten Formschreiben, in das per Textverarbeitung-Datenbank-Verbindung die relevanten Individualdaten "ingeschossen" werden. Macht dann bei 4 Schreiben im Jahr ca. 20 Minuten Zeitaufwand, inklusive Ausdruck und Kuvertierung.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Bei mir gehen da pro Woche drei bis sechs Schreiben raus. Das geht gar nicht anders, als mit copy & paste.

    Zwischenzeitlich spiele ich dieses Schreibtisch-Spiel auch in den eröffneten Verfahren.

  • Off-Topic: Bürotechnische Bewältigung

    Jamie,

    hast Du statt "Copy & Paste" mal an eine Variante der Serienbrieffunktion gedacht? Bei einem vernünftigen Textverarbeitungsprogramm kann man auch eine einzelne Adresse (samt zugehörigem Datensatz, wie etwa gerichtlichen Aktenzeichen etc.) für den Serienbrief auswählen, man muss dann nicht mehr mit Copy & Paste arbeiten. Der Vorgang läuft dann etwa so:

    Textverarbeitung öffnen. Vorlage für Serienbrief auswählen (enthält den gesamten allgemeinen Text, fehlt nur Adressdaten und sonstige Individualdaten). Angekoppelte Datenbank aufrufen. Datensatz markieren und "einschießen" bestätigen. Abspeichern. Ausdruck.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wie jetzt, alle Schuldner gleichzeitig? :D

    Nein, sondern nur den/die Schuldner, deren Datensatz/Datensätze Du ausgewählt hast. GGf. eben auch nur ein Einziger.

    Wobei es sich anbieten dürfte, die 3 - 6 Fälle unter der Woche zu sammeln und dann alle z.B. jeden Freitag Nachmittag an einem Stück zu erledigen. Also nach oben "Datenbank aufrufen" die relevante 3-6 Datensätze auswählen, "Einschießen bestätigen" ...

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wie jetzt, alle Schuldner gleichzeitig? :D

    Nein, sondern nur den/die Schuldner, deren Datensatz/Datensätze Du ausgewählt hast. GGf. eben auch nur ein Einziger.

    Wobei es sich anbieten dürfte, die 3 - 6 Fälle unter der Woche zu sammeln und dann alle z.B. jeden Freitag Nachmittag an einem Stück zu erledigen. Also nach oben "Datenbank aufrufen" die relevante 3-6 Datensätze auswählen, "Einschießen bestätigen" ...

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Ja, ich weiß. Hatte dich schon verstanden, worauf du rauswolltest. ;) Dachte nur, es wäre eine gute Idee, am 01.01. eines jeden Jahres ALLE ein Mal anzuschreiben, wegen der guten Vorsätze und so... :wechlach:

    Ob man das mit dem Serienbrief aus WinSolvenz heraus hinbekommt, weiß ich nicht.

    Aber zurück zum Thema:

    EIGENTLICH muss der Schuldner bringen.

  • *hysterisch-auf-dem-tisch-tanzt*


    Ich weiß ja, ich hätte da gar nicht wieder drauf antworten dürfen. :oops:

    Es tut mir auch leid, dass da dein IG nach wie vor so ein prinzipieller - anscheinend nicht im Ansatz divergierender - hard-liner ist und
    kann mir das eigentlich nur mit einer personell äußerst großzügigen Überbesetzung erklären.

  • Manch einer schafft´s bis zur Aufhebung der Kostenstundung - ein Jahr später Zahlungsaufforderung mit fruchtlosem Fristablauf - Antrag Restschuldbefreiung - dann Gewährung von Ratenzahlung á 20 € - bis zum Ablauf des nächsten Jahres ist das Geld immer noch nicht ganz da - neue Rechnung - Spiel von vorn - und dann kurz vor Ablauf des 6. Jahre endlich endlich endlich Versagung wegen nicht gezahlter 119 €.

    Das ist ja aber mal ganz krasse ABM. :eek:

  • Manch einer schafft´s bis zur Aufhebung der Kostenstundung - ein Jahr später Zahlungsaufforderung mit fruchtlosem Fristablauf - Antrag Restschuldbefreiung - dann Gewährung von Ratenzahlung á 20 € - bis zum Ablauf des nächsten Jahres ist das Geld immer noch nicht ganz da - neue Rechnung - Spiel von vorn - und dann kurz vor Ablauf des 6. Jahre endlich endlich endlich Versagung wegen nicht gezahlter 119 €.

    Das ist ja aber mal ganz krasse ABM. :eek:

    Ich stelle natürlich keinen Antrag Restschuldbefreiung, sondern einen solchen auf Versagung derselben. So bekloppt bin ich dann doch noch nicht. :wechlach:

    Für 100 € kann man schon einiges erwarten, näch? Manchmal denke ich, ich hab mich damit abgefunden. Aber wenn es denn wieder mal massiv 5 Verfahren am Tag waren und dann auch noch so ein Thread hier auftaucht, dreh ich frei. :teufel:

  • Für 100 € kann man schon einiges erwarten, näch? Manchmal denke ich, ich hab mich damit abgefunden. Aber wenn es denn wieder mal massiv 5 Verfahren am Tag waren und dann auch noch so ein Thread hier auftaucht, dreh ich frei. :teufel:


    Verständlich, mein Fehler. Werde mich dazu im weiteren auch enthalten.
    Letztlich hatten wir das ja an anderen Orten auch genügend durch.
    Gleichwohl ein Gutsnächtle.


  • Aufgabe des TH ist es, die Abtretungserklärung dem Arbeitgeber anzuzeigen, fertig.

    Das sehe ich eigentlich auch so, viele Gerichte aber leider nicht ... . Da kommt dann schon mal von Zeit zu Zeit ein leicht pikierter Hinweis, warum man denn da nicht regelmäßiger nachbohren würde ...

  • Aufgabe des TH ist es, die Abtretungserklärung dem Arbeitgeber anzuzeigen, fertig.

    Das sehe ich eigentlich auch so, viele Gerichte aber leider nicht ... . Da kommt dann schon mal von Zeit zu Zeit ein leicht pikierter Hinweis, warum man denn da nicht regelmäßiger nachbohren würde ...

    Bei den offen gelegten Abtretungen kommt gerade nix vom Gericht. :) Da reicht, wenn im Bericht steht "offen gelegt", "monatliche Zahlungen in Höhe von ..." Hauptsache, die jährlichen Kosten sind gedeckt. Aber ich frage da freiwillig nach einem Jahr mal nach beim Schuldner und prüfe das stichprobenartig mal nach. Interessiert dann aber auch nicht, wenn im Bericht steht, dass der Schuldner keine Abrechnung übersandt hat.

    So unterschiedlich ist das eben. :nixweiss:

  • Machst Du deine Briefe nicht über die Winsolvenz-Textverarbeitung?

  • Tja, das ist wohl Eure Krux als Dienstleister. Da denkt jeder, der kann doch mal eben... Bei uns verstehen das die Treuhänder als Dienstleistung ( die ich garnicht abgefordert habe). Aber vielleicht ändern sich ja bald die Gedanken. Ich sage es immer wieder: was bringt dieses hinterhergelaufe? Im "besten" Fall hebe ich die Stundung auf und versage nach § 298 insO. Und dann kann der Schuldner noch am selben Tag einen neuen Antrag stellen. Keine Sperrfrist, nix. Also ehrlich, was bringt das ?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich hab kein Problem damit, nach 1 1/2 oder zwei Jahren mal nachzuhaken. Kann ja immer mal sein, dass die Post zurückkommt oder dass man uns vergessen hat, als der Job angetreten wurde. Das ist ja letztlich dann auch eine Chance für den Schuldner, noch flott aufzuräumen. Hat nix mit Dienstleistung oder sowas zu tun, sondern schlicht damit, dass man dem Schuldner auch gern mal über die Straße hilft.

    Hab grad zwei Schuldner, die offensichtlich die Drehtür betreten haben:

    1.
    Der Schuldner verschwand in den Irak ohne bekannte Adresse, hinterließ jedoch eine Anschrift eines Freundes. Der zog leider um, ohne dass wir das erfahren haben. Der Schuldner schafft es, sich so lange "fremd" aufzuhalten, dass die RSB versagt wurde. Letzte Woche Anruf, wie das alles passieren konnte, warum das FA von ihm 4000 € haben will und dann die stille nachdenkliche Feststellung "Sie haben mir die RSB wegen 119 € versagt?" Nicht laut, nicht böse.. Kurz drauf rief die neue Schuldnerberaterin an, ob wir ihr mal den Versagungsbeschluss faxen könnten. Wat ein Glück, dass der Schuldner sich inzwischen woanders angemeldet hat...

    2.
    Junge Schuldnerin nach drei Jahren "rausgeflogen", ruft mit Familienbeteuerin im Hintergrund an und fragt, "ob sie noch in der Insolvenz ist". Ich ihr das erklärt. "Jaaaa, okaaaay..... Dann muss ich wohl noch mal von vorne anfangen.... ". Die Lady wohnt noch vor Ort... die hab ich spätestens im Mai wieder auf dem Tisch.

    Wozu?

  • Das bringt halt ein Teil unseres Klientels so mit sich. Da sind sicherlich einige dabei, die ihre Post im Schuhkarton stapeln und so alle 2 Jahre öffnen. Die sind halt mit allem überfordert; und unter anderem deshalb landen sie auch in diesem Verfahren. Ich finde das nicht so verwerflich. So ist halt die Realität. Und der Gesetzgeber findet das auch nicht schlimm. Sonst hätte er ja eine Sperrfrist für § 298 Inso eingeführt. Er nennt das in der Gesetzesbegründung eine " bloße Nachlässigkeit" des Schuldners. Also was soll's. Davon lebt ja auch ne ganze Branche, u.a. Du und ich ;)...

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