Anspruch gg. Masse oder IV sehe ich aktuell nicht
Falls Bank gg. Freigrenzen des P-Konto verstoßen hat, besteht Anspruch gg. Bank
Falls 850 k-Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist, konnte man Beschwerde einlegen. Die halte ich aber nach dem Sachverhalt aber nicht mal für begründet, da die Zwangsvollstreckung im Moment des 850 k Antrags durch Überweisung an die Masse schon beendet war. Damit bestand kein Rechtsschutzbedüftnis für 850 k Entscheidung mehr
Falls der Sachverhalt tatsächlich so war, hat die Bank den Fehler gemacht