Entstehung Kostenerstattungsanspruch

  • Hallo, mal eine Frage an euch , ich hoffe ich bin im Insoforum richtig:

    ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 788 ZPO, bei dem die Kosten einer Räumung des Schuldners nach dem Zwangsversteigerungsverfahren Gegenstand sind.
    Der Schuldner ist zwischenzeitlich in der Insolvenz. Nochmal mit Daten:

    2011: Eröffnung Zwangsversteigerungsverfahren

    Oktober 2012: Eröffnung Insoverfahren

    Januar 2013: Zuschlagsbeschluss

    Ich frage mich, ob auf die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahren oder den Zuschlagsbeschluss abzustellen ist, bei der Frage wann der Kostenerstattungsanspruch entstanden ist.
    Hat jemand eine Idee :gruebel:

  • Ja, klar. Aber die Räumungskosten ( Kosten des GV und die Anwaltskosten) sollen auf Grundlage des Zuschlagsbeschlusses festgesetzt werden.

  • sind aber nachverfahrendlich entstanden (er hätte ja vorher freiwillig räumen können); desweiteren betrifft der Anspruch nicht die Insolvenzmasse.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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