Mein Insolvenzverfahren wurde aufgehoben. Zu dieser Zeit bestanden noch Altmasseverbindlichkeiten aus gekündigten Arbeitsverhältnissen.
Nun will uns der Insolvenzverwalter eines Drittschuldners, in dessen Insolvenzverfahren wir vor langer Zeit mal eine Forderung angemeldet haben, überraschender Weise noch eine kleine Quotenzahlung "andrehen".
Ich habe das Gefühl, dass ich auf die Masseverbindlichkeiten keine Verteilung mehr vornehmen kann.
Vielmehr findet wohl eine Nachtragsverteilung zugunsten der Insolvenzgläubiger statt.
Kann jemand meine Gefühl bestätigen oder widerlegen?
[Eine wirklich aussagekräftige Kommentarstelle oder Gerichtsentscheidung habe ich nicht gefunden.]