Hallo zusammen,
ich hatte gerade einen Schuldner (schonj in der Wohlfühlphase) hier, der selbständig war und auch nach Eröffnung mit Freigabe weiterhin ist. Nun haben sich Neuverbindlichkeiten angesammelt, dumm das.
Meine Überlegung (die sich mir aufdrängte, ohne dass ich hier eine Beratung mache gegenüber dem Schuldner):
Wenn der Schuldner sein jetziges Verfahren normal durchläuft, bekommt er in ca. 2 Jahren RSB und hat dann eine 10-Jahres-Sperre (§ 287a Abs. 2 Nr. 1 InsO) für einen Neuantrag.
Würde der Schuldner einfach untertauchen, neue Arbeit aufnehmen ohne uns was zu sagen, wäre eine Versagung möglich sein, die dann für einen Neuantrag nach § 287a Abs. 2 Nr. 2 InsO nur eine Dreijahressperre bedeutet.
Im Hinblick auf ein neues Insolvenzverfahren: Macht hier für den Schuldner Sinn, auf eine Versagung hinzuarbeiten oder übersehe ich da etwas??