Ich brauche mal eure Unterstützung:
Und zwar liegt mir ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor (mal wieder).
Zu beanstanden sind u. a.:
- nicht kapitalisierte Zinsen können nicht als Kapital eingetragen werden
- die Belastung eines Flurstücks ist nicht möglich. Anders als bei rechtsgeschäftlich durch den Eigentümer bestellten Rechten kann ich nicht nach § 7 GBO von Amts wegen verselbstständigen.
Ich tendiere zu einer nicht rangwahrenden Aufklärungsverfügung, ist das richtig? Problem: Der nächste Antrag liegt hier schon und ich bin mir wegen der Ränge nicht sicher...