Hallo, ich habe zu diesem Thema einen neuen Thread erstellt, weil ich sonst nichts zu meinem Anliegen gefunden habe: Voraussetzung für das Studium bzw. auch in die Übernahme in das Beamtenverhältnis setzt ja den Besitzt der deutschen Staatsbürgerschaft voraus, soweit klar, aber wie verhält es sich wenn man zwei besitzt (innerhalb der EU). Kann ich meine doppelte Staatsbürgerschaft behalten und trotzdem später übernommen werden oder muss ich per Antrag die Aberkennung beantragen, weil es ansonsten zu Problemen kommt? (bei der Polizei darf man ja beispielsweise nur eine Staatsbürgerschaft besitzen, wobei es nicht zwingend die Deutsche sein muss)
Schon einmal vielen Dank für die Hilfe