Hallo,
mir ist was blödes passiert. Ich habe einen KFB erlassen und den Betrag abweichend vom Antrag festgesetzt (Absetzung). Ich habe in den Gründen aber reingeschrieben: "Die vom Kl. beantragten Kosten sind in voller Höhe entstanden und erstattungsfähig". Super! Da habe ich voll geschlafen.
Kann ich die Gründe von Amts wegen korrigieren? Es ist ja offensichlich das Betrag und Antrag nicht zueinander passen. In den Gründen habe ich auf den Antrag des Klägers Bezug genommen.
Der Kl. beantragt nun aber natürliche einen Berichtigung des KFB´s von Amts wegen hinsichtlich des Betrages.