Massegläubiger zur Anmeldung auffordern?

  • Wie weit geht eigentlich die Sorgfaltspflicht eines IV, potentielle Massegläubiger von ihrer Möglichkeit, ihre Forderungen gg. die Insolvenzmasse geltend zu machen, zu unterrichten? Ich denke da z.B. an Wohnungsvermieter, die ja im Zeitraum des § 109 Abs. 1 S. 2 InsO offene Mieten aus der Masse bekommen könnten. Ich habe den Eindruck, dass die allermeisten Vermieter (einschl. großen Wohnungsbaugesellschaften) von dieser Möglichkeit keine Ahnung haben. Jedenfalls kommt so gut wie nie einer auf die Idee, hier etwas zu fordern.

    Das gleich gilt in Nachlassverfahren bzgl. der Bestattungskosten. Da kommt es oft vor, dass Verwandte, die die Kosten getragen haben, keine Anstalten machen, diese im Nachlass-IV anzumelden. Sollte man die - sofern man sie denn kennt - fairerweise auf § 324 Abs. 1 Nr. 2, 6 InsO hinweisen? Oder zumindest über die Verfahrenseröffnung informieren?

    Wie handhabt Ihr so etwas? Besteht uU sogar ein Haftungsrisiko für den IV, der es unterlässt, die potentiellen Massegläubiger zu unterrichten?

  • denke mal, dass Massegläubiger, anders als Insolvenzgläubiger so nah an der Sache dran sind, dass sie selber drauf kommen müssen. I.Ü, wäre es fast schon Rechtsberatung, wenn der IV Massegläubiger "zum Jagen tragen" würde.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • denke mal, dass Massegläubiger, anders als Insolvenzgläubiger so nah an der Sache dran sind, dass sie selber drauf kommen müssen. I.Ü, wäre es fast schon Rechtsberatung, wenn der IV Massegläubiger "zum Jagen tragen" würde.

    Das sehe ich bei 'Profigläubigern', zB bei Betriebsfortführungen oä auch so, aber wie sieht das zB in Nachlassverfahren aus, insbesondere bei Beerdigungskosten, da ist meine Erfahrung, dass die Leute überhaupt keine Ahnung davon haben, dass sie diese Kosten aus der Masse bekommen können ...

  • Ja, aber irgendwann mal will man das Verfahren doch zumachen? Und wenn sich danach ein Massegläubiger meldet ist auch blöde... also stiefelt man den Gesellen halt mal auf die Füße und fragt nach...

  • pragmatisch und fair

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  • aber i.Ü. werden sie durch den Schlusstermin präkludiert.....

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