Zustellung in Frankreich

  • Hallo!
    Ich habe leider über die Suchfunktion noch nicht 100%ig meine Frage beantworten können. Ich soll förmlich eine Klageschrift in Frankreich zustellen. Eine Übersetzung habe ich schon, nun habe ich mir aus der ZRHO rausgelesen, dass der ZU-Antrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher senden soll und dass die Zustellung 50 € kostet. Zunächst habe ich Probleme, den zuständigen Gerichtsvollzieher zu ermitteln. Auf der von der NRW-Seite vorgeschlagen französischen Seite kann ich den Ort, an dem ich zustellen soll eingeben, bekomme dann aber diverse Gerichtsvollzieher vorgeschlagen. Kann ich mir da einen aussuchen? Und zu den Zustellungskosten - ich wollte von der Klägerin einen Verrechnungsscheck erfordern und habe hier im Forum gelesen, dass dieser auf die "Gerichtsvollzieherverteilerstelle" (so ähnlich) ausgestellt werden soll. Wo finde ich denn diese Anschrift? Geht es auch anders, sprich kann der Verrechnungsscheck ohne Empfänger ausgestellt sein und ich schicke ihn einfach so mit?

  • Ja, ich würde mir aus der Liste einen GV aussuchen.

    Und für die voraussichtlich anfallenden Zustellungskosten würde ich einen Kostenvorschuss vom Kläger anfordern.

    Auf Rechnung des GV wird dann der Betrag von hier aus angewiesen vom Anweisungsbeamten.

  • Und auch für die Übersetzungskosten fordere ich einen Voschuss an, außer in F-Sachen, denn da ist ja so gut wie immer
    und sei es die Zustellung der Scheidungsklage einer Scheinehe, PKH bewilligt.

  • So, bin wieder im Büro ;).

    Ja, ich würde mir aus der Liste einen GV aussuchen.

    Und für die voraussichtlich anfallenden Zustellungskosten würde ich einen Kostenvorschuss vom Kläger anfordern.

    Auf Rechnung des GV wird dann der Betrag von hier aus angewiesen vom Anweisungsbeamten.

    Also brauche ich keinen Verrechnungsscheck mit nach Frankreich zu schicken?! Ich warte dann einfach die Kostenrechnung ab? Das klingt ja einfacher, als zunächst gedacht :D.

    Danke für Eure Antworten!

  • Wenn in den Hinweisen etc. nichts von Verrechnungsscheck steht (ich habe das auch nicht gefunden), dann lässt man die Kosten nach Anforderung anweisen. In den Niederlanden sind für Zustellungen immer Kosten zu zahlen, die Rechnung wird regelmäßig mit den Erledigungsstücken geschickt und die Kosten werden dann beglichen.
    Wird ein Vorschuss gefordert, lässt man den anweisen.

  • Ich hänge mich hier mal dran: Gibt's was Neues bezüglich der Zustellungskosten nach Frankreich?
    Ich habe zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse über den dortigen Gerichtsvollzieher zustellen lassen (ein Auftrag, ein Empfänger) und bekomme jetzt vom GV eine Rechnung über 143,39 EUR :gruebel:

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • In Frankreich rechnet der GV anscheinend nach Gegenstandswert ab:

    Zitat

    Activities resulting from the bailiff’s monopoly are subject to a fee fixed on a basic rate, proportional to the credit or debt in accordance with the Decree of 12 December 1996 Official Journal of 13 December 1996 : the text has been inserted into the New Code of Civil Procedure.


    Quelle: http://www.huissiers-justice.org/en/our-fees-322.aspx

    Siehe auch: http://www.europe-eje.eu/de/fiche-thema…treckungsorgane, dort unter 3.

    Der GV in Frankreich hat ein Masterstudium :eek:, das macht es dann wohl entsprechend teuer. :D


    Quelle: http://www.huissiers-justice.org/en/training-329.aspx

  • Das ist zu viel. Es gibt eine Vereinbarung mit Frankreich bzgl. der Kosten. Diese dürfen pro Ersuchen 48,75 € fordern. Bei uns ist es dann üblich das dem MJ vorzulegen. Die klären das. Vielleicht telefonierst du mal mit deiner Prüfstelle.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!