• Ich habe fast ausschließlich BtM Sachen. Die sind einfach sehr viel umfangreicher als allgemeine Sachen (Betrug, Diebstahl und so Kleinzeug) Das liegt hier an den viel gelobten Serviceeinheiten.


    Ihr macht die Geschäftsverteilung anhand der Straftat :gruebel: :eek:

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Nein, die für die Rpfl. nicht, aber die für die Staatsanwälte. Und da die BtM Sachen extrem zugenommen haben, gibt es hier eben 3 Staatsanwälte, die fast ausschließlich für BtM zuständig sind ("mein" Hauptstaatsanwalt hat 13 Buchstaben des Alphabets BtM Sachen und ein paar allgemeine Sachen nach individueller Zuweisung.)

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Nein, die für die Rpfl. nicht, aber die für die Staatsanwälte. Und da die BtM Sachen extrem zugenommen haben, gibt es hier eben 3 Staatsanwälte, die fast ausschließlich für BtM zuständig sind ("mein" Hauptstaatsanwalt hat 13 Buchstaben des Alphabets BtM Sachen und ein paar allgemeine Sachen nach individueller Zuweisung.)


    Die Geschäftsverteilung der Vollstreckung hängt (mehr oder weniger) an der Geschäftsverteilung für die Ermittlung? :eek:
    Was für ein Quatsch. Zugegebenermaßen kenne ich nur eine StA etwas näher, aber da waren Ermittlung und Vollstreckung unabhängige Organisationseinheiten mit jeweils eigenen Serviceteams und (natürlich!) völlig unabhängiger Geschäftsverteilung.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Gut, dass da Rechtspfleger auch ausreichend zu Wort gekommen sind zur Belastung in RLP.
    Aber wenn man von der Sprecherin hört : " Rechtspfleger, also die , die die Richter unterstützen......", kriegt man mal wieder unseren Stellenwert um die Ohren gehauen.

  • Gut, dass da Rechtspfleger auch ausreichend zu Wort gekommen sind zur Belastung in RLP.
    Aber wenn man von der Sprecherin hört: " Rechtspfleger, also die, die die Richter unterstützen......", kriegt man mal wieder unseren Stellenwert um die Ohren gehauen.

    Ja, das hat auch mich gewurmt.

  • Gut, dass da Rechtspfleger auch ausreichend zu Wort gekommen sind zur Belastung in RLP.
    Aber wenn man von der Sprecherin hört: " Rechtspfleger, also die, die die Richter unterstützen......", kriegt man mal wieder unseren Stellenwert um die Ohren gehauen.

    Ja, das hat auch mich gewurmt.

    Was soll's, die Rechtspflegerin kennt halt keiner:

    Ich so: "(blabla) ... bin Rechtspflegerin ... (blabla)"
    Er so: "Ahhh..., nuschelPflegerin, das ist bestimmt hart mit dem ganzen Schichtdienst ?."
    Ich so: "Aber so was von, noch Käffchen bei mir?"

    (Geschlechter verfremdet, SV modifiziert, aber die Schichtdienst-Frage ist wahr :D.)

  • Ein Kollege von mir ist vor längerer Zeit bei Nennung seiner Berufsbezeichnung glatt gefragt worden: Bei welchem Finanzamt arbeiten Sie denn? :eek::daemlich

  • Mich hat das auch nie gewurmt, aber nach so langer Zeit ist es nur noch zum Kopfschütteln oder Totlachen...

  • Warum sollte es mich nicht wurmen? Ich habe richtig studiert - erst an der Uni, später dann noch Rechtspflege. Anspruchsvoller ist die Uni. An der gibt es indes viele, die permanent unter dem geforderten Niveau hindurchtauchen. Das gleichen die durch übersteigertes Selbstbewusstsein aus. In den Geisteswissenschaften kommt das böse Erwachen oft erst im Examen. Anwürfe aus dieser Richtung treffen mich also nicht. Auch das Rechtspflegerstudium ist kein Spaziergang durch eine Heidelandschaft.

    Ich bin sehr gern Rechtspflegerin. Ich liebe die Abwechslung, die in diesem Beruf möglich ist. Ich finde es befriedigend, ob nun am Betreuungs- oder am Versteigerungsgericht. Ja selbst den Kostensachen lässt sich Spannendes abgewinnen. Mit meinem Selbstverständnis nicht zu vereinbaren ist die Darstellung als Wasserträger des Richters. (Darum wurmt mich auch die PKH-Vorprüfungspflicht hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die man nun auch in Sachsen dem Rechtspfleger übertragen will.)

    Dass unser Beruf gemeinhin unbekannt ist - nichts Neues. Geht einem in etlichen anderen Berufen nicht anders.
    Aber wenn man nun schon der Rechtspflegerin Andrea Meyer ein Mikro unter die Nase hält, hätte ich mir doch gewünscht, dass man auch so gründlich recherchiert, wenigstens ein paar wenige Aufgaben des Rechtspflegers so leidlich zusammenzubekommen.

  • Der bayerische Staatsminister der Justiz hat am 11.06.2015 im Rechts- und Verfassungsausschuss eine Erklärung zu Pebbsy abgegeben (für die Kollegen und Kolleginnen aus Bayern: Aufrufbar über Intranet -> Personal -> Personalthemen -> Pebbsy -> Rede des Justizministers; durchaus lesenswert).


    Danach hat sich für Bayern als Grobtendenz, vorbehaltlich aller Nacharbeiten und Feinarbeiten folgendes ergeben:

    -) Es gibt erheblich weniger Bedarf für Rechtspflegerstellen an allen Ebenen der Justiz, mit Ausnahme der Landgerichte, dort gibt es Mehrbedarf
    -) ab 01.01.2016, nach den noch anstehenden Verfeinerungen, soll die Personalberechnung auf der Basis von PEBBSY-2014 laufen.

    (Für den Justizdienst der Qualifikationsebene 4, gilt Mehrbedarf bei Landgerichten und Staatsanwaltschaften - möglicherweise zum wesentlichen Teil aufgefangen durch die sog. Seehofer-Stellen -, keine wesentlichen Auswirkungen auf AG-Ebene und geringer Minderbedarf auf OLG und GenStA-Ebene).

    An der Bewertung der Geschäfte für die Servicestellen wird noch geknobelt.


    Weiß jemand anderes mehr zu den anderen Bundesländern?


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • In Sachsen gibt es ein Schreiben/Stellenausschreibung im Zusammenhang mit dem Redesign von f-star, wonach für die LIT in Sachsen 17 AKA dafür zusätzlich bereitzustellen sind.
    Neue Stellen wird es nicht geben, da es eine rechnerische Überbesetzung von 38,88 AKA im gehobenen Dienst gäbe und im mittleren Dienst sogar von 91,33 AKA. Allerdings steht nicht da aus welcher Quelle diese Zahlen stammen.
    Es ist aber zu vermuten, dass dies Aussagen aus der letzten Erhebung sind.
    Also läuft neben dem Stellenabbau, der ja in Sachsen mit Zahlen festgeschrieben ist auch noch eine Umverteilung (von unten nach oben).

    Hoffentlich findet sich dann in der nächsten großen Grippewelle jemand, der früh das Haus auf - und abends zuschließt.

  • ja, ja

  • Auch in NRW ist in Gespräch, dass wohl jede 5. Rechtspflegerstelle wegfällt duch die Neuerhebung. Durchschnittlich 25 % Belastung werden die Amtsgerichte im Rpfl. Bereich verlieren.

    Landgericht Mehrbedarf, OLG ca. gleichbleibend.

    Größte Basiszahlverlierer sind hier:
    Zwangsversteigerungsrechtspfleger, Grundbuchrechtspfleger und Betreuungssachen sind wohl auch schlechter bewertet.

  • Hallo,

    für Betreuungssachen liegen mir mittlerweile auch die Zahlen vor. Demnach werden wir hier wohl auch ca. 25 % verlieren.
    Nach den erfassten Basiszahlen gibt es in den Ländern jedoch enorme Unterschiede von bis zu 59 Minuten. (Durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Betreuungsverfahren im Jahr)

    Mal davon ausgehend, dass alles korrekt gelaufen ist, stellt sich für mich die Frage, wie unterschiedlich in den einzelnen Länder gearbeitet wird.

    Mich würde daher interessieren, ob in anderen Bundesländern einzelne Tätigkeiten ausgegliedert wurden.
    Beispielsweise die Prüfung der Berichte, Rechnungslegung oder Anweisung der Vergütung etc.

  • Hier ist nichts mit ausgliedern (Thüringen). Berichte, RL, Vergütung mache alles ich. Bin auch mal gespannt auf das "Ergebnis" bzw. die Umsetzung in der Praxis, zu meinen fünf Endnummern kommen dann halt noch zwei dazu...

    Es gibt Schlimmeres ! Ironie aus und gute Nacht !


  • Mal davon ausgehend, dass alles korrekt gelaufen ist, stellt sich für mich die Frage, wie unterschiedlich in den einzelnen Länder gearbeitet wird.

    Mich würde daher interessieren, ob in anderen Bundesländern einzelne Tätigkeiten ausgegliedert wurden.
    Beispielsweise die Prüfung der Berichte, Rechnungslegung oder Anweisung der Vergütung etc.

    Mich würden die Kollegen aus Hessen interessieren

    Prüfung der Berichte und RL machen wir selbst. Vergütung aus der StaKa wird vom mD angewiesen, wenn sie unstreitig ist. Sonst dürfte nichts übertragen sein.

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