• Hallo,

    wir sitzen gerade an der Berechnung unserer Pensen für´s nächste Jahr natürlich unter
    Berücksichtigung von Pebbsy. Leider finden wir GA 131, das ist WEG im Grundbuch nicht.
    Weiß jemand, wieviel Zeit wir in Zukunft dafür berechnet bekommen?
    Und werden die Zahlen tatsächlich schon für 2016 angesetzt?

  • In Betreuungssachen wird hier inzwischen für ein volles Pensum von 1100 Verfahren im Bestand ausgegangen.
    Bisher waren das Stückers 850 !

  • Was ich mich immer schon gefraft habe ....

    Ist bei einem Pensum von z.B. 1,0 auch die Vertretung enthalten oder wie wird sowas berücksichtigt?

    Da Urlaubs- und Krankentage sowie sonstige Fehlzeiten bei der Berechnung der Jahresarbeitszeit mit einfließen, ist damit die Vertretung mit erfasst.

  • Das Gutachten ist aber wirklich sehr aussagekräftig!

    PKH- VKH in Zivil-, FamFG- und Strafsachen beim OLG (GO 010): 3 Min.
    PKH in Zivilsachen beim LG (GL 020): 129 Min.
    VKH in Familiensachen beim AG (GA 080): 30 Min.
    PKH in Zivilsachen beim AG (GA 011): 85 Min.

    Also ich bewerbe mich demnächst für eine volle Stelle PKH beim LG! :teufel:

  • Die Informationsoffensive des hiesigen BDR zum Jahresende/Jahresanfang lässt jedenfalls den Schluss zu , dass die Verschlechterung der Zahlen in Betreuungssachen der Erfassung in Bayern zu verdanken ist.
    Was dort anders an Erfassung lief , ist mir nicht bekannt.
    Verstehen kann ich einen Einbruch der Basiszahl nicht, zumal bei den bayerischen Kollegen noch der Kostendienst dranhängt.
    Problematisch für Familiensachen insbesondere ist , dass die Übertragung der Prüfung wirtschaftlicher Verhältnisse bei VKH/PKH auf den Rechtspfleger bei den jetzigen Zahlen nicht durchschlägt.

  • Für Vormundschaftssachen hat sich Hessen anscheinend etwas besonders Schlaues einfallen lassen:
    Zwar wird die neue PEBB§Y-Messzahl übernommen, aber flugs wird die Grundlage = Bestandszahlen ausgewechselt; künftig sind Grundlage nur noch die Eingangszahlen! Schließlich kann man wohl erwarten, dass der große Altbestand ja höchstens 17 Jahre lang "so nebenbei" mitgemacht werden kann.
    Ein Schelm, der dabei Berechnung vermutet.

    edit by Kai: Anhang entfernt

  • Für Vormundschaftssachen hat sich Hessen anscheinend etwas besonders Schlaues einfallen lassen:
    Zwar wird die neue PEBB§Y-Messzahl übernommen, aber flugs wird die Grundlage = Bestandszahlen ausgewechselt; künftig sind Grundlage nur noch die Eingangszahlen! Schließlich kann man wohl erwarten, dass der große Altbestand ja höchstens 17 Jahre lang "so nebenbei" mitgemacht werden kann.
    Ein Schelm, der dabei Berechnung vermutet.
    edit by Kai: Anhang entfernt

    "Langsam" wird es lachhaft.

    Laut der Excel-Datei: Rechtsantragsstelle 2 Minuten. Super Sache. War jemand von denen überhaupt mal bei Gericht und hat sich unsere Arbeit angesehen?

    edit: Gibt es irgendwo eine Übersicht zu den bisherigen Zahlen?

    3 Mal editiert, zuletzt von Küstenkind (11. Februar 2016 um 16:03) aus folgendem Grund: Edith

  • Na da kommt ein Schild an die Tür: Für jeden Antragsteller sind 2 min Bearbeitungszeit vorgesehen, da ich 1min benötige um Ihre Daten zu erfassen und den Schein zu erstellen und ca. 30 sec. um Ihren Anspruch zu prüfen, haben sie 30 sec. um Ihr Anliegen vorzubringen.

  • Na da kommt ein Schild an die Tür: Für jeden Antragsteller sind 2 min Bearbeitungszeit vorgesehen, da ich 1min benötige um Ihre Daten zu erfassen und den Schein zu erstellen und ca. 30 sec. um Ihren Anspruch zu prüfen, haben sie 30 sec. um Ihr Anliegen vorzubringen.

    Und was hängen wir für die Leute hin, die einen Antrag auf einstweilige Verfügung oder eine Klage aufgenommen haben wollen? :gruebel: Hm, vielleicht könnten die Gerichte aufrüsten und ein paar Computer zur Verfügung stellen für die RASt, in denen die Leute ihre Daten und Anliegen in einem elektronischen Fragebogen eingeben können. Am Ende steht dann ein Mustertext. Individuelle Zuschnitte gibt es nur noch im Ausnahmefall Dann brauchen wir gar nichts mehr machen und wir können die Zeit auf fast 0 min. reduzieren. :teufel:

  • Zu DDR Zeiten musste doch jeder gute Kollg so Neurervorschläge einreichen, die wurden auch vergütet. Vlt. sollte man das wieder einführen. Und im Zuge der elktronischen Akte druckt dann jeder Colaautomat gleich die Scheine.

    Ist schon heftig was hier passiert.

  • Der Colaautomat ist gut, so komme ich mir nämlich manchmal vor, wenn mal wieder folgende Konversation erfolgt:

    "Ich brauche so nen Gutschein hat mein Anwalt gesagt." - "Haben Sie den Antrag schon ausgefüllt?" - "Von einem Antrag hat mir mein Anwalt nichts gesagt."

    Ja, man geht ja auch zum Gericht und bekommt dann einen Zettel auf dem steht "Vielen Dank, dass sie da waren, sie dürfen jetzt zum Anwalt Ihrer Wahl gehen, den wir für sie bezahlen." Wo überhaupt in Deutschland gibt es so etwas, dass die Leute das echt denken!?

  • Für Vormundschaftssachen hat sich Hessen anscheinend etwas besonders Schlaues einfallen lassen:
    Zwar wird die neue PEBB§Y-Messzahl übernommen, aber flugs wird die Grundlage = Bestandszahlen ausgewechselt; künftig sind Grundlage nur noch die Eingangszahlen! Schließlich kann man wohl erwarten, dass der große Altbestand ja höchstens 17 Jahre lang "so nebenbei" mitgemacht werden kann.
    Ein Schelm, der dabei Berechnung vermutet.
    rechtspflegerforum.de/index.php?attachment/4021/

    "Langsam" wird es lachhaft.

    Laut der Excel-Datei: Rechtsantragsstelle 2 Minuten. Super Sache. War jemand von denen überhaupt mal bei Gericht und hat sich unsere Arbeit angesehen?


    Auch wenn ein Teil der Kritik an den neuen Pebb§y-Pensen sicherlich berechtigt ist und die Frage, wie man auf die Pensen kam, vermutlich auch nicht ganz unberechtigt sein dürfte, so sollte man aber doch genau lesen, was Sache ist, bevor man in Gelächter ausbricht.
    Richtig ist, dass bei Rechtsantragstelle ein Pensum von 2 Minuten steht. ABER: Bezugsgröße sind nicht die "Eingänge" bei der Rechtsantragstelle, sondern soweit ich es auf die Schnelle sehe - fast alle Eingänge bei Gericht; vgl. insoweit Spalte E der Tabelle. D.h. der Rpfl kriegt pro eingegangenem Verfahren 2 Minuten, egal ob in dem Verfahren die Rechtsantragstelle bemüht wird oder nicht. Beratungshilfe zählt extra mit 36 Minuten pro BHG-Verfahren.
    Mangels eigener Erfahrung auf der RAST kann ich es nicht beurteilen, wieviele Leute da wegen was kommen, aber wenn man die Beratungshilfe abzieht, wieviel bleibt dann übrig? Wenn man dann noch pro Verfahrenseingang 2 Minuten nimmt, kommt da auch ein bißchen was zusammen.
    Fragt doch einfach mal bei eurem Gericht nach den entsprechenden Zahlen bzw. dem entsprechenden Pensum.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat

    Für Vormundschaftssachen hat sich Hessen anscheinend etwas besonders Schlaues einfallen lassen:
    Zwar wird die neue PEBB§Y-Messzahl übernommen, aber flugs wird die Grundlage = Bestandszahlen ausgewechselt; künftig sind Grundlage nur noch die Eingangszahlen!


    Verstehe ich nicht. Die angehängte Tabelle weist doch die Richterzahlen aus. Für die Richter wird es Änderungen geben. Für Rechtspfleger und Serviceeinheiten gilt der Bestand weiterhin.

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