Hallo ihr Lieben,
kurz vorm Wochenende bin ich mal wieder etwas verwirrt:
Im Grundbuch ist eine bpDb zugunsten einer juristischen Person eingetragen, lastend an zwei Grundstücken. Nun liegt mir eine Bewilligung vor, wonach die Eintragung der Übertragung dieser Dienstbarkeit (im Sinne des § 1092 Abs. 3 BGB) auf eine andere juristische Person bewilligt wird - allerdings nur hinsichtlich des einen Grundstücks, hinsichtlich des anderen soll die ursprüngliche Berechtigung bestehen bleiben. Geht das denn? Und wenn ja: Wie trage ich das ein?
Ein schönes WE wünsche ich euch!