Vermutlich denke ich zu sehr um die Ecke...:
Die Schuldnerin läßt ihr Einkommen auf das Girokonto des Sohnes auszahlen. Diesen Herausgabeanspruch habe ich bereits im letzten Jahr gepfändet.
Mittels Herausgabevollstreckung der Kontoauszüge des Sohnes habe ich herausgefunden, daß der Sohn die Mutter trotz vorliegendem Pfüb verfügen läßt. Ein Vollstreckungsschutzantrag wurde nicht gestellt. Nun überlege ich, gegen den Sohn im Regreßwege vorzugehen.
M. E. gibt es Vollstreckungsschutz nur solange, wie über die gepfändete Sache noch nicht verfügt wurde. Oder liege ich hier falsch?