Amtsarzt

  • Hallo zusammen,

    eine kurze Frage an die Spezialisten in Verwaltungssachen. Wenn es eine amtsärztliche Untersuchung gab und der Amtsarzt in seinem Gutachten offensichtlichen Mist schreibt (alle ärztlichen Atteste sagen etwas anderes) und daraus eine Konsequenz ableitet gegen die angegangen werden soll: wie kann man das Gutachen angreifen? Ich finde dazu leider nichts.

    Danke schonmal!

  • Wenn man das Gutachten zur Stellungnahme übersandt bekommt: Stellung nehmen (ähnlich wie bei der Wertfestsetzung in Zwangsversteigerungssachen). Wenn aufgrund des Gutachtens eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde ergangen ist: Widerspruch bzw. Klage vor dem Verwaltungsgericht (auch ähnlich wie bei der Wertfestsetzung in Zwangsversteigerungssachen - was nicht heißt, dass ich Beamte mit Grundstücken vergleichen will). Im Rechtsmittel- bzw. Verwaltungsgerichtsverfahren müsste man dann die Einholung eines neuen Gutachtens beantragen.

  • Die Stellungnahme ist kein Problem.
    Gegen den Verwaltungsakt ist jedoch leider selbst kaum etwas zu machen da es um eine Einstellung geht.
    Und sich in einen neuen Job einzuklagen halte ich für suboptimal.
    Kann man nicht beim Gesundheitsamt Widerspruch gegen das Gutachten einlegen oder etwas ähnliches?

  • Kann man nicht beim Gesundheitsamt Widerspruch gegen das Gutachten einlegen oder etwas ähnliches?

    Nein, da das Gutachten keine eigenständige Entscheidung darstellt, sondern das Gesundheitsamt lediglich auf Veranlassung / im Auftrage der Dienststelle tätig geworden ist, die über die Einstellung zu befinden hat.

  • ... Und sich in einen neuen Job einzuklagen halte ich für suboptimal.
    ...


    Suboptimal sicher, aber wenn es um den Berufswunsch geht? Nehmen wir mal an, Du wirst aufgrund des Gutachens abgelehnt. Wie lange verfolgt Dich das weiter? Bei diesem OLG brauchst Du es dann m.E. gar nicht mehr versuchen. Wie gut der Austausch unter den OLG ist, ist mir nicht bekannt, aber ich nehme an, dass es bei medizinischen Gründen schon mindestens eine Flüsterkampagne gibt.

    Wenn man klagen will, sollte dies allerdings schon auf einer realistischen Grundlage geschehen, d.h. die positiven Gegengutachten dürfen keine Gefälligkeitsgutachten sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Gegen ein falsches Gutachten mit den anderen Gutachten Deiner Ärzte vorgehen. Oft ist der Amtsarzt kein Facharzt oder der "falsche" Facharzt (gerne auch: Psychiatrie und Psychotherapie). Der sich nach meiner Erfahrung nicht scheut etwa orthopädisch abweichende Behauptungen (Gutachten sind das i.d.R. keine, da bei der Untersuchung nichts untersucht wird). Einfach in der Stellungnahme den Amtsarzt bitten, wie und aus welchen Gründen er zu den abweichenden Feststellungen der von dir angeführten Fachärzte kommt und worauf der diese Feststellung stützt....Morgen schon, hättest Du ein Gutachten von einer neutralen Facharztstelle! Da wird oft nur mit Wasser gekocht...und um in der Sprache der Köche zu bleiben "deren Wasser ist noch nicht einmal lau". Und wenn Du Deine Stelle hast, kräht kein Hahn mehr danach, ob Du Dich reingeklagt hast oder nicht. Wäre auch schlimm, wenn es Dein Recht war, das Du wahrgenommen hast. Beim Staat vermerkt niemand "wie Du reingekommen bist".

  • war auf der Suche und bin fündig geworden. Die Amtsärzte sind die gleichen geblieben und erspart vielleicht den einen oder anderen neuen Thread. Das Alter des Beitrags hatte ich schon gemerkt!

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