Antrag Pfüb - beigefügte Kopien - Kosten GV

  • Beantragen wir einen Pfüb, legen wir bei Gericht vor


    • den Originalantrag
    • eine Kopie für jeden Drittschuldner
    • eine Kopie für den Schuldner
    • eine Kopie für uns, die uns mit Zustellurkunden zurückgereicht wird.

    Trotzdem bekommen wir von jedem GV "KV 700/Dokumentenpauschale" iHv. 4,50 EUR in Rechnung gestellt. :gruebel: Müßte man also quasi auch noch für jeden GV eine Kopie beifügen bzw. pro Drittschuldner zwei Kopien? Ich weiß ja nicht, ob der selbe GV u. U. zuständig ist. :confused:

    Eine Frage an die Gerichtsvollzieher im Forum: Reicht die von -Tanja- genannte Anzahl denn überhaupt aus? Ich hätte angenommen, dass der Gerichtsvollzieher für seine eigenen Akten noch eine weitere Kopie benötigt, damit er später auf Nachfrage dokumentieren kann, was er wem zugestellt hat?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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