Bewilligt und beantragt wurde die Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten der A- Bank.
Eingetragen wurde diese aber für die B- Sparkasse, ohne dass es bisher aufgefallen wäre.
Beide Unternehmen existieren tatsächlich.
Kann nun die Gläubigerbezeichnung von Amts wegen berichtigt werden?
Es lagen nie Antrag und Bewilligung zu Gunsten der B-Sparkasse vor, es scheint sich um einen ganz offensichtlichen Eintragungs-"Schreib-"fehler zu handeln(vermutlich falsches Kürzel verwendet).
Oder muss eine Löschungsbewilligung des falschen Gläubigers- der auch nie benachrichtigt wurde- eingeholt werden?