Vergütung Berufsumgangspfleger - Telefonkosten

  • Hallo,

    ich wollte mal fragen, ob ihr zu folgendem Fall eine Ahnung habt bzw. euch Rechtsprechung bekannt ist:

    Ein Umgangspfleger (berufsmäßig- Rechtsanwalt) macht bei mir Handykosten ins Ausland (Frankreich) und Telefonkosten ins Ausland (Frankreich) geltend. Der Kindesvater wohnt in Frankreich. Und war wohl nicht über das Festnetz zur Vereinbarung von Umgangsterminen zu erreichen.
    Sind Handykosten erstattungsfähig? Vorallem ins Ausland?

    Danke für eure Antworten!
    Grüße

  • Was hat das mit dem Ausland zu tun , wenn der Vater nun einmal dort ist ?
    Telefonkosten sind Aufwendungen und daher nur in der Höhe zu erstatten, in der sie tatsächlich im konkreten Fall angefallen sind.
    Bei einer Flatrate dürften das wohl 0,00 € sein.
    Ich glaube aber kaum , dass eine evtl. Flatterratte umfangreiche Auslandsgespräche abdeckt.

  • Würde mir das dann schon mal etwas schlüssig darlegen lassen:
    Zeitpunkt, Dauer des Gesprächs, angerufene Nummer, jeweilige Kosten, Notwendigkeit des Gesprächs, insbesondere der Länge
    (ggf. Einzelverbindungsnachweis vorlegen lassen).

    Glaubhaftmachung angefallener Auslagen hinsichtlich Entstehung und Notwendigkeit ist in solchen Fällen schon notwendig.

  • Würde mir das dann schon mal etwas schlüssig darlegen lassen:
    Zeitpunkt, Dauer des Gesprächs, angerufene Nummer, jeweilige Kosten, Notwendigkeit des Gesprächs, insbesondere der Länge
    (ggf. Einzelverbindungsnachweis vorlegen lassen).


    Na dass muss er ja schon im Rahmen des geltend gemachten Zeitaufwands darlegen.
    Eine -in weiten Teilen - doppelte Darlegung von Zeitaufwand für die Vergütung und für die Auslagen halte ich für zu weitgehend.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollte man vom Berufsumgangspfleger den Nachweis fordern, dass er KEINE Flatrate hat. Und wenn ja, dann gibt es keine 0,30 €/Minute an Telefonkosten?


    Und gleich noch eine Frage zum Zeitaufwand für das Telefonieren.

    Es ist doch unökonomisch und lebensfremd, dass ein Berufsumgangspfleger, erst 20 Minuten Zeitaufwand für ein Telefongespräch abrechnet und sich dann ins Auto setzt und nach Hause fährt und den Zeitaufwand für die Rückfahrt nochmal voll abrechnet.
    Es gibt doch Freisprechanlagen im Auto, die jeder nutzt, wenn er dienstlich viel mit dem Auto unterwegs ist.
    Ich habe meine Bedenken und bin er Meinung, dass hier doppelt Zeit abgerechnet wird. Meine Vorgänger haben bisher immer anstandslos alles an beantragter Vergütung und Auslagen ausgezahlt.
    Ich bin neu auf diesem Gebiet und möchte gern wissen, wie Ihr darüber denkt und ob es Sinn macht, diese Zeitauwand abzusetzen.

  • Mal abgesehen davon, wie der Nachweis der negativen Tatsache erfolgen soll, kann ich Adora Belle nur zustimmen. Ein derartiges Verlangen geht für mich eindeutig zu weit.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ohne mich jetzt auch nur annähernd in die Materie einzulesen: Du willst jemandem vorschreiben, dass er gleichzeitig beruflich telefonieren und autofahren soll? Nicht Dein Ernst? :eek:


    Nein nicht vorschreiben, es erscheint mir nur nicht glaubhaft.

    Was ist mit dem Nachweis der Flatrate. Oder kann ich auch ohne zu hinterfragen, die Telefonkosten erstatten?

  • Da bestand ja Einigkeit, daß insoweit aufzuklären ist und eine Glaubhaftmachung erwartet werden kann. Nur eben kein Nachweis.

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