Hallo nun brauche ich auch mal eure Hilfe:Ich bin neu in der Familienabteilung!Ich habe einen Antrag der Kindesmutter auf Umschreibung des Unterhaltstitels auf Ihre beiden minderjährigen Kinder gemäß § 727 ZPO. Im Titel: Kindesmutter ./. Kindesvater.Ich habe Sie sodann darauf hingewiesen, dass Sie als gesetzliche Vertreterin weiter im Namen der Kinder vollstrecken könnte. Daraufhin kam, dass das Jugendamt als Verfahrensbeistand gemäß § 1712 BGB vollstrecken möchte und daher eine Titelumschreibung erforderlich ist.Wie seht ihr das? Und wenn ich es machen muss...wie sieht die Verfahrensweise aus?Die volstreckbare Ausfertigung wurde eingereicht -> Diese könnte ich mit der Klausel versehen: Teilausfertigung für das eine Minderjährige Kind...Und dann gibt es aber noch die zweite teilvollstreckbare Ausfertigung die bereits dem Jugendamt erteilt wurde und eine dritte teilvollstreckbare Ausfertigung für das Jugendamt...Wie würde dann die weitere Teilausfertigung für das andere minderjährige Kind lauten!?Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Lesezeichen