§ 727 ZPO bei rechtskräftiger Scheidung

  • Hallo nun brauche ich auch mal eure Hilfe:Ich bin neu in der Familienabteilung!Ich habe einen Antrag der Kindesmutter auf Umschreibung des Unterhaltstitels auf Ihre beiden minderjährigen Kinder gemäß § 727 ZPO. Im Titel: Kindesmutter ./. Kindesvater.Ich habe Sie sodann darauf hingewiesen, dass Sie als gesetzliche Vertreterin weiter im Namen der Kinder vollstrecken könnte. Daraufhin kam, dass das Jugendamt als Verfahrensbeistand gemäß § 1712 BGB vollstrecken möchte und daher eine Titelumschreibung erforderlich ist.Wie seht ihr das? Und wenn ich es machen muss...wie sieht die Verfahrensweise aus?Die volstreckbare Ausfertigung wurde eingereicht -> Diese könnte ich mit der Klausel versehen: Teilausfertigung für das eine Minderjährige Kind...Und dann gibt es aber noch die zweite teilvollstreckbare Ausfertigung die bereits dem Jugendamt erteilt wurde und eine dritte teilvollstreckbare Ausfertigung für das Jugendamt...Wie würde dann die weitere Teilausfertigung für das andere minderjährige Kind lauten!?Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

  • Schon mal die Suche benutzt und die anderen Threads zu dem Thema gelesen? Der Jüngste ist von Beany und befindet sich in der Forenübersicht nur ein paar cm unter diesem hier.

    Ulf

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  • Ja natürlich hab ich die Suche benutzt...nur nichts passendes gefunden! Gerne kannst mir ja den Link schicken, wenn die passende Antwort schon irgendwo zu finden ist! LG:daumenrau

  • Nun ja, Du solltest zumindest gefunden haben, dass eine Klauselumschreibung auf die Kinder nach beendeter Prozessstandschaft möglich ist. Einem entsprechenden Antrag wird man daher nachkommen müssen.

    Zur Frage, ob man den Kindern jeweils eine eigene Ausfertigung erteilt oder es bei der gemeinsamen belässt, siehe den schon erwähnten Thread von Beany.

    Sonst noch konkreten weitere Fragen?

    Ulf

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  • Muss ich bei meiner Umschreibung etwas beachten, wenn die erste vollsteckbare Ausfertigung der Kindesmutter erteilt wurde, es hinsichtlich bestimmter Teilbeträge aber auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung für das Jugendamt gibt, und nun für jedes Kind einzeln eine Umschreibung beantragt wird?
    Ich bin unsicher wegen der bereits vorhandenen Teilausfertigung für das Jugendamt.

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