Übergabe Pensum

  • Hallo, wir haben wieder die leidige Diskussion. Zum 01.05.15 wurden die Karten neu gemischt und ich habe ein neues Pensum erhalten. Meiner Meinung nach muss ich die Akten bearbeiten, die ab 01.05.15 vorgelegt wurden. Mein Vorgänger sagt, dass ich zuständig bin für die Akten, die ab 01.05.15 noch nicht bearbeitet waren, also auch für seine Rückstände. Ist das irgendwo geregelt?
    Ich habe bisher immer alle Akten bis zum Stichtag abgearbeitet.

  • Ich glaube, das war schon mal Thema im Forum. Vorschriften gab und gibt es dazu wohl keine.

    Rein praktisch funktioniert in den meisten Fällen letztlich nur eine Übernahme des kompletten Referates, "wie es steht und liegt". ;)

  • Hallo, wir haben wieder die leidige Diskussion. Zum 01.05.15 wurden die Karten neu gemischt und ich habe ein neues Pensum erhalten. Meiner Meinung nach muss ich die Akten bearbeiten, die ab 01.05.15 vorgelegt wurden. Mein Vorgänger sagt, dass ich zuständig bin für die Akten, die ab 01.05.15 noch nicht bearbeitet waren, also auch für seine Rückstände. Ist das irgendwo geregelt?
    Ich habe bisher immer alle Akten bis zum Stichtag abgearbeitet.

    Ich für meinen Teil würde deinem Kollegen recht geben. Bei Rechtspflegern ist es zwar nicht ganz so kritsich wie bei Richtern (Stichwort: gesetzlicher Richter). Aber wenn ich ab 1.5. Nachlaßsachen machen soll, dann kann ich mangels Zuständigkeit nicht mehr meine alten M-Sachen unterschreiben.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ich würde sagen das kommt drauf an. Wenn im Geschäftsverteilungsplan drin steht, dass du ab einem bestimmten Stichtag an zuständig bist, dann sollte auch drin stehen, wer für die bis dahin eingegangenen Akten zuständig ist. Damit wäre erstens einigermaßen gewährleistet dass mal "aufgeräumt" wird, zweitens ruhen sich die "etwas schwächeren" Kollegen nicht auf ihren Bergen aus und warten bis umverteilt wird. Wird bei uns in intern in den einzelnen Abteilungen so gehandhabt. Bei einem Abteilungswechsel sollten die Beteiligten sich untereinander so verständigen, dass man keine Berge weiterreicht sondern versucht auf 0 abzuarbeiten. Gut, klappt nicht immer, wäre aber fair für alle. Aber wen interessiert hier schon noch Fairness.....:confused:

  • Für mich war bisher klar, dass man am Stichtag die Grenze zieht und glatt übergibt. Habe ich immer so gemacht und ist ja auch logisch. So kann ja jeder Rückstände anhäufen und und der nächste ist der Dumme. Mir leuchtet aber auch ein, dass das im Plan selbst geregelt werden müsste. Also muss der Direktor entscheiden.

  • Wie # 4. So läuft es bei uns auch. Entweder es steht im GVP, dass man für die Neueingänge ab 01.05. zuständig ist oder man ist für das gesamte Dezernat, wie es übergeben wird zuständig. Ist man an einen Rückstands-Strategen geraten, hat man Pech gehabt.

  • Kommt wahrscheinlich auch auf das Referat an. Es gibt solche, wo es wenigstens denkbar ist, dass man tagfertig ist und also "besenrein" übergibt. In anderen Abteilungen kann diese Idee allenfalls ein sardonisches Lachen entlocken ...

  • Wo ist der Unterschied zu Fällen, in denen jemand nicht nur das Pensum, sondern die Behörde wechselt oder in Pension geht?

  • Wo ist der Unterschied zu Fällen, in denen jemand nicht nur das Pensum, sondern die Behörde wechselt oder in Pension geht?


    Da sehe ich schon einen großen Unterschied. Scheidet ein Mitarbeiter aus, darf er die Akten nicht mehr bearbeiten. Bei uns sind Reste durch den Altbearbeiter zu erledigen. Das dient dem Betriebsfrieden.

  • Ich glaube, das war schon mal Thema im Forum. Vorschriften gab und gibt es dazu wohl keine.

    Rein praktisch funktioniert in den meisten Fällen letztlich nur eine Übernahme des kompletten Referates, "wie es steht und liegt". ;)

    stimmt

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Für mich war bisher klar, dass man am Stichtag die Grenze zieht und glatt übergibt. Habe ich immer so gemacht und ist ja auch logisch.

    Je nach Abteilung und Kurzfristigkeit des Wechsels ist dies einfach nicht machbar.

    So kann ja jeder Rückstände anhäufen und und der nächste ist der Dumme.

    Je nach Abteilung und Arbeitsbelastung sind Rückstände überhaupt nicht zu vermeiden. Zudem weiß ja kaum jemand, wann die Geschäftsleitung den nächsten Wechsel plant.

    Mir leuchtet aber auch ein, dass das im Plan selbst geregelt werden müsste. Also muss der Direktor entscheiden.


    Das sehe ich auch so.

    Bislang ist mir allerdings noch kein Plan untergekommen, in dem eine Regelung zu Rückständen getroffen worden wäre. Höchstwahrscheinlich, weil es unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes ohnehin nicht möglich ist, neben einem vollen neuen Pensum noch die bisherigen Akten weiterzubearbeiten.

  • Das sehe ich auch so. Bislang ist mir allerdings noch kein Plan untergekommen, in dem eine Regelung zu Rückständen getroffen worden wäre. Höchstwahrscheinlich, weil es unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes ohnehin nicht möglich ist, neben einem vollen neuen Pensum noch die bisherigen Akten weiterzubearbeiten.


    Das ist kein Argument. Wenn ich auf meinen alten Resten sitzen bleibe, bekomme ich auch keine Reste aus dem neuen Dezernat.

  • Ist vielleicht doch ein Argument: Die Pensenneuverteilung erfolgt ja vielleicht genau darum, um den einen Kollegen zu entlasten und den anderen seinen AKA-Anteilen entsprechend zu belasten. Dies verschiebt sich, wenn der schon bisher Überlastete seine Überlast ins nun angemessene Referat mitschleppt.

  • Ich finde, dass muss aber mal richtig geklärt werden. Entweder wir dürfen alle unsere Rückstände dem nächsten Kollegen übergeben oder wir müssen alle unsere Rückstände komplett abarbeiten. Hier handelt es sich um einen ganz normalen Dezernatwechsel. Ich habe ja auch eine Abteilung sauber übergeben, allerdings an einen anderen Kollegen.

  • Das ehrt Dich zwar, jedoch warst Du dazu nicht verpflichtet und kannst daher auch nichts entsprechendes fordern.

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  • Ich finde, dass muss aber mal richtig geklärt werden. Entweder wir dürfen alle unsere Rückstände dem nächsten Kollegen übergeben oder wir müssen alle unsere Rückstände komplett abarbeiten. Hier handelt es sich um einen ganz normalen Dezernatwechsel. Ich habe ja auch eine Abteilung sauber übergeben, allerdings an einen anderen Kollegen.

    Bei uns ist der Grundsatz, dass die Referate übernommen werden, wie sie gerade sind. In einem großen Gericht finden Referatswechsel häufig aufgrund abteilungsübergreifender Umsetzung statt. Die Weiterbearbeitung von Akten aus der (ehemaligen) Abteilung wäre organisatorisch schwierig. Abgemildert wird dies in der Regel dadurch, dass man in der neuen Abteilung nicht gleich mit 100% einsteigt (z.B. in der Inso so praktiziert).

  • Sag Bescheid wenn du einen gefunden hast:)

    :2weglach:

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