Aufnahme Strafantrag

  • Man muss natürlich feststellen, dass die gesetzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Anzeigenaufnahme systemwidrig ist. Das AG ist anders als die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Strafverfolgungsbehörde. Im Rahmen der Strafverfolgung sind die Amtsgerichte ansonsten nur bei Grundrechtseingriffen (Erlass Haftbefehl, Durchsuchungsbeschlüsse etc.) zuständig. Dann auch nur auf Antrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.


    :daumenrau


    Mich würde der Grund interessieren, weshalb man gesetzlich überhaupt die Möglichkeit der Strafanzeige zu Protokoll des AG geschaffen hat. Weiß das eventuell jemand?

  • #11
    #12
    Außerdem kann sich der Anzeigeerstatter aussuchen, ob er mit der Anzeigenaufnahme die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft beschäftigen will.


    Das ist rechtlich völlig zutreffend. Gleichwohl schreibt z.B. Griesbaum immerhin in einem der größten Kommentare zur StPO (Karlsruher Kommentar, Rn. 13 zu § 158 StPO):
    "Trotzdem wird es zweckmäßig sein, demjenigen, der eine mündliche Anzeige bei einer für die Bearbeitung dieser Sache nicht zuständigen Behörde (z.B. einem AG) erstatten will, nahezulegen, sich gleich an die zuständige Stelle zu wenden, wenn dies ohne erheblichen Mehraufwand und ohne Gefahr im Verzuge möglich ist"
    Es folgt dann noch ein Verweis auf den "Standardkommentar" von Meyer-Goßner (Rn. 8), den ich jetzt nicht überprüft habe.

    Insoweit war meine Frage einer "Verweisung" falsch, aber offenbar ist es im strafrechtlichen Schrifttum verbreitete und gebilligte Auffassung, dass man es "nahelegen" kann, wenn kein Mehraufwand und keine Gefahr im Verzug vorliegt. Und damit wandele ich dann meine Ausgangsfrage wie folgt ab: Warum versucht ihr das nicht?

    (im von Alterfalter zutreffend angesprochenen Kontext, nämlich keine StA vor Ort, geht das wegen des Mehraufwandes natürlich nicht, aber sonst?)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • #11 #12 Außerdem kann sich der Anzeigeerstatter aussuchen, ob er mit der Anzeigenaufnahme die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft beschäftigen will.

    Das ist rechtlich völlig zutreffend. Gleichwohl schreibt z.B. Griesbaum immerhin in einem der größten Kommentare zur StPO (Karlsruher Kommentar, Rn. 13 zu § 158 StPO): "Trotzdem wird es zweckmäßig sein, demjenigen, der eine mündliche Anzeige bei einer für die Bearbeitung dieser Sache nicht zuständigen Behörde (z.B. einem AG) erstatten will, nahezulegen, sich gleich an die zuständige Stelle zu wenden, wenn dies ohne erheblichen Mehraufwand und ohne Gefahr im Verzuge möglich ist" Es folgt dann noch ein Verweis auf den "Standardkommentar" von Meyer-Goßner (Rn. 8), den ich jetzt nicht überprüft habe. Insoweit war meine Frage einer "Verweisung" falsch, aber offenbar ist es im strafrechtlichen Schrifttum verbreitete und gebilligte Auffassung, dass man es "nahelegen" kann, wenn kein Mehraufwand und keine Gefahr im Verzug vorliegt. Und damit wandele ich dann meine Ausgangsfrage wie folgt ab: Warum versucht ihr das nicht? (im von Alterfalter zutreffend angesprochenen Kontext, nämlich keine StA vor Ort, geht das wegen des Mehraufwandes natürlich nicht, aber sonst?) Mit freundlichen Grüßen AndreasH


    Weil es nichts bringt. Unsere Kundschaft ist in der Regel bei der Polizei im hohen Bogen rausgeflogen ("Ich will Strafanzeige gegen meine Nachbarn erstatten! Die bestrahlen mich durch die Wohnungsdecke und wollen mich mit ihren Strahlen ermorden!") und unsere StA drückt sich, wo sie nur kann. Die StA-Geschäftsstellen schicken das Publikum z. B. selbst im Rahmen der Asservatenabwicklung und für Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren zur AG-RAST. Diesen Kram nehmen wir natürlich nicht auf.

  • Der Bürger, der Dienstag hier war, ließ sich auch mit keinem Argument davon abbringen, die Anzeige bei uns aufzugegeben. Auch das Argument, dass die Sac he mit ziemlicher Sicherheit eh bei der Polzei zur Ermittlung landet, war uninteressant. Der Anwalt hat gesagt es wäre besser bei Gericht Punkt aus. War absolut nichts zu machen. Es ging jetzt aber nicht um einen Nachbarschaftsstreit o.ä.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

    Einmal editiert, zuletzt von Jana08 (7. Mai 2015 um 08:19)

  • Danke für die Erläuterungen. Mir war nicht bekannt, dass hier ein "Verdrängungswettbewerb" durch die sachnäheren Dienststellen vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Auch wenn sich das auf dem Papier immer alles schön und richtig liest - leider ist das so. Oftmals sind die Kollegen auf der RAST der letzte "Prellbock", bei dem die Leute landen, wenn sie bei allen anderen Stellen (Polizei, Jugendamt, Stadt usw.) abgeblitzt sind.

    Und aus meinen mittlerweile ca. 15 Jahren RAST muss ich leider berichten: Die meisten, die hier (vielleicht mit Ausnahme der Gewaltschutzanträge und BerH) aufschlagen, sind die Verstrahlten, Querulatorischen, Unbelehrbaren und - die hab' ich am allerliebsten - Geld-für-den-Anwalt-sparen-wollenden-obwohl-ich's-eigentlich-dicke-habe-und-später-brauche-ich-ihn-dann-doch-aber-auch-das-lasse-ich-mir-nicht-sagen-und-"probiere-es-erst-mal-so". :(

    Ja gut, ein paar "Unwissende" kommen auch noch dazu. ;)

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

    3 Mal editiert, zuletzt von Noatalba (13. Mai 2015 um 08:33) aus folgendem Grund: Nachtrag.

  • Hallo,

    bei mir möchte jemand eine Anzeige zu Protokoll geben.

    Wie genau wird diese denn am Ende behandelt? Meine Geschäftsstelle hatte noch nie eine Anzeige zu Protokoll beim Amtsgericht.

    Wird das Ganze als AR-Verfahren erfasst und dann ohne weiteres an die Staatsanwaltschaft gesendet? Ist die Straf-Geschäftsstelle zuständig?

    Danke :)

  • Hallo,

    bei mir möchte jemand eine Anzeige zu Protokoll geben.

    Wie genau wird diese denn am Ende behandelt? Meine Geschäftsstelle hatte noch nie eine Anzeige zu Protokoll beim Amtsgericht.

    Wird das Ganze als AR-Verfahren erfasst und dann ohne weiteres an die Staatsanwaltschaft gesendet? Ist die Straf-Geschäftsstelle zuständig?

    Danke :)


    Würde jetzt auch an AR denken.

    Mir erschließt sich allerdings nicht, weshalb man nicht zur Polizei geht. Diese hat tagtäglich mit Anzeigen zu tun.

  • Mir erschließt sich allerdings nicht, weshalb man nicht zur Polizei geht. Diese hat tagtäglich mit Anzeigen zu tun.

    Der Anzeigeerstatter kann sich aussuchen, ob er die Anzeige bei der Polizei, beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft erstatten will. Alle 3 Stellen sind hierfür zuständig.

  • Mir erschließt sich allerdings nicht, weshalb man nicht zur Polizei geht. Diese hat tagtäglich mit Anzeigen zu tun.

    Der Anzeigeerstatter kann sich aussuchen, ob er die Anzeige bei der Polizei, beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft erstatten will. Alle 3 Stellen sind hierfür zuständig.


    Der § 158 StPO ist mir durchaus bekannt. ;)

    Der Sinn, das AG aufzusuchen, bei dem vielleicht aller paar Jahre - wenn überhaupt - mal eine Anzeige aufgenommen wird, erschließt sich mir aus praktischen Gründen nicht. Ich gehe doch im Bedarfsfall wegen einer Zivilsache auch nicht zu einem Fachanwalt für Strafrecht, der seit Jahren ausschließlich Strafmandate übernommen hat.

    Wirklich nachvollziehen kann ich auch nicht, weshalb der Gesetzgeber die Möglichkeit der Strafanzeige beim AG geschaffen hat. Die Ortsnähe kann es in einer ländlich geprägten Gegend jedenfalls nicht sein. Da gibt es in kleineren Städtchen noch eher einen Polizeiposten, ein AG jedenfalls nicht.

    (Kommt noch dazu, wenn man unter Laien fragen würde, wo man eine Anzeige erstatten kann, kommt natürlich Polizei als Antwort und wohl recht selten StA als Möglichkeit. Wenn man das AG in diesem Zusammenhang erwähnt, wird dies vermutlich mit Erstaunen aufgenommen.)

  • Hinzu kommt, dass alle Anzeigen früher oder später bei der Polizei zur Ermittlung landen.

    Nach Auskunft eines Staatsanwalts dauert die Ermittlungszeit (bzw bis die Ermittlung überhaupt aufgenommen wird) nur länger, wenn die Anzeige zunächst an die Staatsanwaltschaft geschickt, dort zugeteilt, geprüft und an die Polizei weitergeleitet wird. Ähnlich wird es wohl bei einer Anzeige im Gericht sein.

    Sprich: Je ferner vom Ermittelnden, desto länger bis etwas im Sinne des Anzeigenden passiert.

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