Man muss natürlich feststellen, dass die gesetzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Anzeigenaufnahme systemwidrig ist. Das AG ist anders als die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Strafverfolgungsbehörde. Im Rahmen der Strafverfolgung sind die Amtsgerichte ansonsten nur bei Grundrechtseingriffen (Erlass Haftbefehl, Durchsuchungsbeschlüsse etc.) zuständig. Dann auch nur auf Antrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
Mich würde der Grund interessieren, weshalb man gesetzlich überhaupt die Möglichkeit der Strafanzeige zu Protokoll des AG geschaffen hat. Weiß das eventuell jemand?