Aufnahme Strafantrag

  • SOS!!! Brauche ganz dringend Hilfe

    Es kommt gleich eine Bürgerin, die will einen Strafantrag/Strafanzeige aufnehmen lassen. Zur Polizei, wo sie meiner Meinung nach besser aufgehoben wäre, will sie absolut nicht.
    Gibt es für so was ein Formular? Was muss alles zwingend rein?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Bei uns gibt es in der RAST nur Rechtspfleger, daher bleibt die Anzeigenaufnahme auch beim Rpfl. hängen. Sorgen musst Du Dir keine machen. In Strafsachen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Die Anzeige ist nur die Grundlage für das Ermittlungsverfahren. Der genaue Sachverhalt ist durch die StA / Polizei zu klären. Meistens landen in der RAST nur die Durchgeknallten. Wenn die ASt. also eine Anzeige gegen ihre Nachbarn erstattet, weil diese sie durch die Wand mit Antennen bestrahlen, so fasse dich kurz und bleibe ernst.

  • Meistens landen in der RAST nur die Durchgeknallten. Wenn die ASt. also eine Anzeige gegen ihre Nachbarn erstattet, weil diese sie durch die Wand mit Antennen bestrahlen, so fasse dich kurz und bleibe ernst.

    Scheint hier nicht so zu sein. Der Bürger war vorher bei seinem Anwalt und der hat ihn halt zum Gericht geschickt. Bei der Polizei würde man mit der Anzeige zu lapidar umgehen. :gruebel:

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Meistens landen in der RAST nur die Durchgeknallten. Wenn die ASt. also eine Anzeige gegen ihre Nachbarn erstattet, weil diese sie durch die Wand mit Antennen bestrahlen, so fasse dich kurz und bleibe ernst.

    Scheint hier nicht so zu sein. Der Bürger war vorher bei seinem Anwalt und der hat ihn halt zum Gericht geschickt. Bei der Polizei würde man mit der Anzeige zu lapidar umgehen. :gruebel:


    Die Strafanzeige ist nicht formgebunden. Der Anwalt / die Geschädigte hätte sie auch schriftlich abfassen und dann der StA übersenden können. Die weiteren Ermittlungen obliegen eh der Polizei. Diese arbeitet nicht besser, wenn die Anzeige durch das Gericht aufgenommen worden ist.

  • zu Beitrag 5:

    Dann bleibt natürlich noch die spannende Frage, wohin man die aufgenommene Anzeige sendet (Polizei oder StA?). :gruebel:

    Ich schicke sie dann zur StA. Die wird die Anzeige dann schon an die Polizei zur Ermittlung schicken. :D
    Aber Bürger lässt weiter auf sich warten.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Richtig, die Anzeige geht an die StA. Hier würde ich darauf achten, nicht das Schreibbüro des Anwaltes zu sein. Daher die Anzeige nur kurz und knapp aufnehmen. Die Einzelheiten mag die Polizei klären.

  • #11
    #12
    Außerdem kann sich der Anzeigeerstatter aussuchen, ob er mit der Anzeigenaufnahme die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft beschäftigen will.

    Rechtlich stimmt das natürlich.

    Vorteilhaft dürfte für ihn die Aufgabe der Anzeige beim Gericht jedoch nicht sein, da er mutmaßlich ohnehin wegen der Zeugenaussage später noch zur Polizei geladen wird.

    Aber des Menschen Wille...

  • Klar, und ich bin der Schreibdienst der Nation ????

    NEIN !!! Die sollen man ganz lieb da hingehen, wo die Angelegenheit auch zu bearbeiten ist und wenn dem ASt die StA zu weit entfernt ist, muss er sich halt ein schönes Polizeirevier suchen.

  • Klar, und ich bin der Schreibdienst der Nation ????

    NEIN !!! Die sollen man ganz lieb da hingehen, wo die Angelegenheit auch zu bearbeiten ist und wenn dem ASt die StA zu weit entfernt ist, muss er sich halt ein schönes Polizeirevier suchen.


    Ich darf mal ganz diskret auf § 158 StPO hinweisen. Das AG ist nicht nur hilfsweise zuständig.

  • § 158 Absatz 1 StPO:

    Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.

    Weiterschicken, wenn es einem gerade nicht passt, ist nicht drin.

  • Man muss natürlich feststellen, dass die gesetzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Anzeigenaufnahme systemwidrig ist. Das AG ist anders als die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Strafverfolgungsbehörde. Im Rahmen der Strafverfolgung sind die Amtsgerichte ansonsten nur bei Grundrechtseingriffen (Erlass Haftbefehl, Durchsuchungsbeschlüsse etc.) zuständig. Dann auch nur auf Antrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

  • Das die rechtliche Möglichkeit besteht, ist mir schon klar.
    Dennoch sehe ich das Gericht nicht als die Schreibkraft der ASt., RAe etc.


    Anekdote:
    Hatte vor vielen Jahren mal einen ASt, der meinte bei mir eine Räumungsklage (Gewerbehalle) zu Protokoll erklären zu wollen.
    Der große Haken daran war nur, dass überhaupt kein Bezug zu meinem Amtsgerichtsbezirk bestand. Weder der Kläger, Beklagter noch der Streitgegenstand lag in meinem Bezirk, nicht einmal in meinem Bundesland :eek:, und beim Streitwert bewegten wir uns auch bei weit über 30.000.- €, sodass im Endergebnis ein LG zuständig war.

    Nach kurzem aber sehr heftigen "Meinungsaustausch" verließ er dann unser Gebäude und machte sich an das benachbarte, weniger als 15km entfernte LG auf.
    Einige Monate später rief mich eine Studienkollegin, jetzt am zuständigen LG tätig, an und berichtete mir von einer Schadensersatzklage gegen das Land von "meinem" ASt.
    Hauptsächliche Begründung (Kurzfassung): Hätte die Kollegin die Klage, so wie der Rpfl (er meinte wohl mich) am benachbarten AG, nicht protokolliert, hätte er auch nicht verloren und somit wären ihm auch keine Kosten entstanden...:gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!