Momentan bin ich mit aussergewöhnlichen Nachlassfällen beschäftigt.
X ist als Vorerbin der ursprünglichen Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Nacherbe ist ihr Ehemann Y, der wiederum nur Vorerbe sein soll. Sein Nacherbe soll Z sein.
Dieser Nachnacherbe Z ist 2012 verstorben, die X ist 2015 verstorben.
Nunmehr beantragt Y Grundbuchberichtigung mit Löschung des Nacherbenvermerkes.
Kann ich den NE-Vermerk löschen im Hinblick auf § 2108 II BGB? Bin mir da nicht sicher.
In der letztwilligen Vfg. der ursprünglichen Erblasser sind keine Ersatzregelungen getroffen.
Eintritt der jeweiligen Nacherbfolge erfolgt mit Tod des jeweiligen Vorerben.